Außerklinische Intensivpflege
§132l SGB V: viele Verhandlungen – wenig Abschlüsse
In rund 1650 aufgenommenen Vertragsverhandlungen nach §132l SGB V konnten in allen Bundesländern wurden nur 321 Verträge abgeschlossen. Das schreibt Franziska Dunker, Rechtsanwältin bei Voelker und Partner, in der September-Ausgabe von Häusliche Pflege. Die Juristin bezieht sich dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/12229) aus dem Juli.
Hinsichtlich der Verhandlungsabschlüsse sei die Zahl über die Bundesländer hinweg gar noch geringer: Diese liegt bei nur 294. „In den meisten Bundesländern gestalten sich die aufgenommenen Vergütungsverhandlungen aufgrund der neuen vertraglichen Situation nach § 132l SGB V sehr langwierig, da diese in Form von Kostengrundverhandlungen stattfinden und insbesondere Positionen wie Nettojahresarbeitszeit, Sachkosten und Overheadkosten noch einmal neu bewertet werden müssen“, so Dunker. „Das stellt die Pflegedienste vor erhebliche Herausforderungen, denn diese müssen ihre Forderungen detailliert darstellen, während die Krankenkassen auf pauschale Parameter zurückgreifen, die der Sache wenig dienlich sind.“
„Die in der kleinen Anfrage aufgezeigte Anzahl der gescheiterten Verhandlungsabschlüsse wird sich aufgrund der noch anstehenden zahlreichen Vergütungsverhandlungen noch drastisch erhöhen“, erklärt die Juristin. Den ganzen Artikel lesen Sie in der September-Ausgabe von Häusliche Pflege.
Franziska Dunker ist Referentin auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung 2024, am 11. und 12. September in Essen, und zeigt dort auf, wo die großen Problempunkte in den Vergütungsverhandlungen nach §132l SGB V liegen und wie der aktuelle Stand bei den Intensivpflegediensten ist. Alle Informationen, das gesamte Programm und Tickets:
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