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24-Stunden-Betreuung nur mit zusätzlichen Angeboten rechtssicher

"Eine Betreuung in privaten Haushalten mit nur einer Betreuungskraft kommt nicht ohne zusätzliche Betreuungsangebote aus, wenn eine 24-Stunden-Betreuung rechtssicher realisiert werden soll." Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage des ARD-Mittagsmagazin vom 29. Februar 2020 klargestellt.

- Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Holding AG, begrüßt die Aussage aus dem Ministerium.Foto: Hausengel Holding

Allerdings könnten etwa durch die zusätzliche Nutzung von Tagespflegeangeboten, die Einbindung von ambulanten Diensten vor Ort oder pflegenden Angehörigen eine Rund-um-die Uhr-Betreuung ermöglicht werden.

"Wir begrüßen die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie beschreibt, was wir bereits seit Jahren praktizieren. Um dem Pflegealltag gerecht zu werden braucht es eine Kombination mehrerer Angebote und Versorgungsformen durch Angehörige, ambulante Fachpflege, Tagespflege etc. Eine Betreuungskraft kann durch hauswirtschaftliche und grundpflegerische Leistungen deutlich entlasten, aber niemals alles was nötig ist und rund um die Uhr allein meistern", sagt Simon Wenz, Vorstandsvorsitzender der Hausengel Holding AG. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte "24-Stunden-Betreuung") bietet das Unternehmen bundesweit an.