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400 versus 120 Stunden: Petition rügt Schieflage in der Pflegeausbildung

Eine Petition mit knapp 61.000 Unterstützer:innen verlangt, die Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung zu sichern. Im Petitionsausschuss des Bundestages warnten die Initiatorinnen vor Versorgungslücken in der Pädiatrie. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte eine öffentliche Anhörung an.

Foto: AdobeStock/mjowra

Bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag verteidigten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme ihr Anliegen vor den Abgeordneten. Beide stellten klar, keine Gegnerinnen der generalistischen Pflegeausbildung zu sein. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, sagte Venzke. Eine hochwertige Versorgung in der Kinder- und Jugendpflege sei nur mit einer eigenständigen Spezialisierungsmöglichkeit zu sichern.

Die Petition (ID 185291) kritisiert ein Ungleichgewicht in der Stundenverteilung der Ausbildung: Während Auszubildende mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege absolvieren müssen, liegt die Pflichtanforderung in der pädiatrischen Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden. Diese Stunden müssen laut Venzke nicht zwingend in einem klinischen Umfeld geleistet werden – theoretisch reiche auch ein heilpädagogischer Kindergarten. In der Praxis hätten Auszubildende daher häufig „keine kranken Kinder gesehen“ und würden in den Kinder- und Jugendabteilungen der Krankenhäuser „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Stationen müssten formal ausgebildetes Personal mit erheblichem Aufwand nachqualifizieren.

Venzke verwies auf personelle Engpässe: In der stationären Versorgung seien bereits 6.500 Stellen unbesetzt. Zugleich wendeten sich Bewerber:innen, die gezielt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollten, ab, wenn ihnen die entsprechende Expertise im Rahmen der Ausbildung nicht vermittelt werde. Ricarda Tamme, selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin, ergänzte, ein Großteil der Interessent:innen wolle sich „für die Pflege des Kindes bewerben, nicht für die Pflege an sich“. Auf die Frage, ob sie selbst die generalistische Ausbildung absolviert hätte, antwortete sie mit Nein.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU), erklärte, das Ministerium habe das Anliegen im Blick. Die 2020 im Pflegeberufegesetz verankerte Regelung – generalistische Ausbildung mit Spezialisierungsoption im dritten Ausbildungsjahr – sei ein Kompromiss gewesen. Die Akzeptanz der Generalistik sei nach seiner Einschätzung grundsätzlich hoch. Das Wahlrecht stelle das BMG nicht infrage. Zur pädiatrischen Spezialisierung kündigte Sorge eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen an. Diskutiert werden müsse dabei, warum nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Spezialisierungsmöglichkeit nutzten. Liege dies an fehlenden Ausbildungsangeboten, sei auch das Gespräch mit den Ländern zu suchen.

Die Petentinnen bezeichneten diese Quote als „verzerrtes Bild“. Viele Pflegeschulen böten den spezialisierten Abschluss nicht gleichwertig an. Wenn Auszubildende dafür hunderte Kilometer pendeln müssten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, so Venzke. Schulen mit echtem Wahlrecht legten ganz andere Zahlen vor.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_08/_18/Petition_185291.$$$.a.u.html