Politik

Pflege-Bevollmächtigte: 12-Punkte-Papier für die ambulante Pflege

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), dringt auf mehr Pragmatismus in der ambulanten Pflege. Man müsse dem zunehmenden Personalmangel mit Effizienz begegnen, erklärte sie am Montag in Berlin und stellte ein Zwölf-Punkte-Papier vor. Manches könne man sofort ändern, anderes müsse nun endlich in Gang kommen. Es gebe unsinnige Erschwernisse, die man sofort abstellen könne. Pflegedienste lehnten beispielsweise die Versorgung von Patienten ab, wenn sie in deren Wohngebiet nicht parken können. „Wir brauchen einheitliche Sonderparkrechte für Pflegedienste“, verlangte Moll.

Moll, Altenpflegerin, Bundestag, Foto_Nikolai_Kues
„Es geht nicht immer darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen", sagt Claudia Moll, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, und legt ein Zwölf-Punkte-Papier mit Ansätzen zur Verbesserung der ambulanten Pflege in Deutschland vor. Foto: Nikolai Kues

Die Pflegebevollmächtigte, die auch im Bundestag sitzt, forderte, Fachkräfte in den ambulanten Diensten durch eine gute Arbeits- und Tourenplanung sowie durch Assistenz- und Pflegehilfskräfte zu entlasten. Dazu müsse auch die Digitalisierung der Büroarbeit stärker gefördert werden, weil Künstliche Intelligenz (KI) helfen könne, effizienter zu arbeiten, erklärte sie.

Moll begrüßte, dass Pflegefachkräfte mehr Entscheidungsspielraum gegenüber den Ärzten bekommen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Für pflegende Angehörige verlangte sie mehr Spielraum, wie sie die ihnen zustehenden Leistungen einsetzen. Ein großes Problem seien auch fehlende Angebote für die Unterstützung im Haushalt, erklärte Moll.

Dies sind die zwölf im Papier angesprochenen Punkte:

  1. Der Mix machts: Kompetenzorientierte Arbeitsteilung statt „Einer macht alles“
  2. Zeiteffiziente Tourenplanung von Pflegediensten
  3. Versorgungsgebiete fördern
  4. Prävention zur Verhinderung/Verzögerung von Pflegebedürftigkeit und Gesunderhaltung pflegender Angehöriger
  5. Länder in der Pflicht
  6. Case-Management: ein Ansprechpartner für alles
  7. Flexibilität und Selbstbestimmung – statt Leistungsdschungel
  8. Genehmigungsfiktion bei Anträgen nach 3 Wochen
  9. Angebotsstruktur ausbauen zur Entlastung pflegender Angehöriger
  10. Wirksame Beteiligung der Menschen mit Pflegbedarf und ihrer Angehörigen
  11. Weiterentwicklung des Qualitätsausschusses Pflege analog zum G-BA und sektorenübergreifende Zusammenarbeit beider Gremien regeln
  12. Arztvorbehalt auf das Wesentliche reduzieren, Effizienzen ermöglichen

Das gesamte Diskussionspapier steht hier zum Download bereit:

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