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Fallstricke bei Förderung familiärer Pflege-WGs
Pflegebedürftige in Pflege-WGs dürfen die von der Pflegekasse geförderte Organisation des WG-Lebens auch einem pflegenden Angehörigen überlassen. Drei aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts in Kassel konkretisieren jetzt die Bedingungen für den sogenannten Wohngruppenzuschlag.
Damit die ambulant betreuten Familienmitglieder den Wohngruppenzuschlag erhalten können, müssten aber die konkreten Tätigkeiten des für die Pflegeorganisation gemeinschaftlich beauftragten Familienangehörigen genau festgelegt werden, so das Bundessozialgericht in Kassel am 28. Juni. (AZ: B 3 P 1/23 R, B 3...
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