Außerklinische Intensivpflege

GKV-IPReG: Auswertung soll bis Ende 2026 kommen

Vertiefte Erkenntnisse über den Umsetzungsprozess des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) erwartet die Bundesregierung aus einem Bericht, den der GKV-Spitzenverband dem Bundestag bis Ende 2026 vorzulegen habe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Foto: Florian Arp

In dem Bericht seien unter anderem Angaben zur Entwicklung der Zahl der Leistungsfälle, zur Leistungsdauer und zum Leistungsort zu machen. Zum Umsetzungsprozess des Gesetzes gehöre eine Stärkung der Beatmungsentwöhnung und der Dekanülierung. In der Vergangenheit sei zu häufig das Entwöhnungspotenzial nicht ausreichend getestet und therapeutisch genutzt worden.

Laut der amtlichen GKV-Statistik bezogen 2022 den Angaben zufolge 17.672 Versicherte Leistungen der ambulanten Intensivpflege sowie 3.046 Versicherte Leistungen der stationären Intensivpflege. Angaben über die Anzahl der Personen mit Anspruch auf außerklinische Intensivpflege gemäß den verschiedenen Rechtsgrundlagen des Paragrafen 37c SGB V lägen noch nicht vor. Im Rahmen der GKV-Statistik sollen ab Mitte August 2024 entsprechende Daten erstmals für das Jahr 2023 vorliegen.

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