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Rechtsgutachten kritisiert klinisches Weaning

Ein neues Rechtsgutachten, erstellt vom Lehrstuhl für Medizinrecht und Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle, kritisiert die klinische Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Die Autoren des Gutachtens seien über die hohe Mortalitätsrate bei diesen Entwöhnungsversuchen überrascht gewesen. Bei Patienten, die über Jahre beatmet wurden, führe die Entwöhnung oft zu lebensbedrohlichen Situationen und einem erhöhten Sterberisiko.

Versuche, beatmete Menschen klinisch von der Beatmung zu entwöhnen, gingen häufig mit einem erhöhten Mortalitätsrisiko einher, berichtet der Selbsthilfeverband FORUM Gehirn. Foto: Florian Arp

Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem Berichte über zahlreiche Reanimationen während der Entwöhnung auftauchten. Prof. Henning Rosenau, Leiter des Lehrstuhls an der Martin-Luther-Universität in Halle sieht die Situation kritisch: „Regelmäßig steht das Versterbensrisiko in keinem Verhältnis zu einem Leben ohne Beatmungsunterstützung. Eine Indikation zu einem klinischen Entwöhnungsprozess ist in diesen Fällen zumeist fehlerhaft und beim Versterben oder einer nachhaltigen Verschlechterung der Gesundheit möglicherweise auch strafrechtlich relevant.“

„Unser Verband wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachten die Fachgesellschaften, den Medizinischen Dienst sowie die Ärztekammer zu einem „Aktionsbündnis für mehr Sicherheit bei der Beatmungsentwöhnung“ einladen“, so der stellvertretende Vorsitzende des Selbsthilfeverbands, Prof. Manfred Schlich.

Thema Weaning auf dem KAI 2024

Die Beatmungsentwöhnung ist eines der großen Themen des KAI 2024, am 11. und 12. September in Essen. Alle Informationen und das gesamte Programm:

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