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Elektronischer Leistungsnachweis: Was passiert, wenn der Patient nicht (blanko) unterschreiben kann?

Mit Einführung des elektronischen Leistungsnachweises sollen Patientinnen und Patienten den abzurechnenden Monat (blanko) per Unterschrrift auf dem mobilen Endgerät quittieren. Was aber, wenn sie dazu gar nicht in der Lage sind oder hierfür sogar ein Betreuer-Verhältnis vorliegt?

Betreuer oder Stellvertreter müssen per eigenhändiger Unterschrift den finalen (und ausgedruckten) Leistungsnachweis-Entwurf unterschreiben. Bild: Pongsakorn - Adobe Stock.

Legt man die hier technischen Spezifikationen des elektronischen Leistungsnachweises einmal gedanklich auf die bekannten Pflegeprozesse in der echten Welt zusammen, so kommen unweigerlich Fragen auf. Denn was passiert beispielsweise, wenn ein Patient nicht in der Lage ist die geforderte Blanko-Unterschrift (mehr dazu hier) auf das mobile Endgerät zu malen oder hierfür sogar ein Betreuer-Verhältnis vorliegt?

Ausgedruckter Leistungsnachweis-Entwurf

Auch hier kenne die Spezifikation eine genau einzuhaltende Vorgabe, so die IT-Experten Thomas Meißner und Marcus Berger. Diese sei „allerdings wenig digital“: In diesem Fall müsse der finale Leistungsnachweis-Entwurf, welchen man dem Patienten auf dem mobilen Endgerät zur Durchsicht gezeigt hätte, an den Betreuer/Stellvertreter gesandt werden. „Dieser hat per eigenhändiger Unterschrift diesen finalen Leistungsnachweis-Entwurf (muss also irgendwann mal ausgedruckt werden) zu unterschreiben“, erläutern Meißner und Berger. Anschließend werde das Dokument eingescannt und zwingend als PDF an die Stelle in der XML-Datei eingebettet, an der die Blanko-Unterschrift des Patienten eingefügt worden wäre.

Da beim elektronischen Leistungsnachweis allerdings kein programmiertechnisches Augenmerk mehr auf die Papier-Druckgestaltung gelegt werden musste, schließlich könne man am mobilen Endgerät und PC-Monitor hineinzoomen, räche sich das beim Papierausdruck. „Die diversen Informationen auf ein A4-Blatt zu bekommen sorgt am Ende dafür, dass alles klein hineingequetscht werden muss“, betonen die IT-Experten. „Der Betreuer/Stellvertreter könnte sich allein aus diesem Grund schon weigern, eine Unterschrift zu leisten, da die Daten kaum entzifferbar sind.“

Riesige Datenmengen

Aber es gebe weitere zumindest potentielle Probleme: „Man stelle sich vor, bei 140 Patienten ist es bei 30 monatlich nicht möglich, die Blanko-Unterschrift direkt am mobilen Endgerät aufmalen zu lassen, so dass das PDF-Ersatz-Verfahren anzuwenden ist“, machen Meißner und Berger eine Beispielrechnung auf. Eine jede eingescannte Datei in Farbe bei 300 dpi könne schnell um die 2 MB groß werden.

Bei 30 Dateien in Base64 umgewandelt und mit den Einsatzdaten zusammen extra signiert, alles kombiniert mit der dazugehörigen DTA-Datei, so komme man schnell auf Werte in Höhe von über 60 MB pro Datendatei, pro KIM-Nachricht. „Aktuell findet man keine konkreten Spezifikationen oder Limits bezüglich solcher Fallkonstellationen. Das KIM-Postfach selbst in der Version 1.0 kann nur maximal 15 MB an Nutzdaten versenden“, erläutern die Fachleute. „Dieses Limit wurde erst mit KIM 1.5 angehoben.“

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