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Elektronischer Leistungsnachweis: Blanko-Unterschrift der Patienten benötigt

Der elektronische Leistungsnachweis soll vieles einfacher machen. Im Entstehungsprozess des finalen elektronischen Leistungsnachweises wird allerdings de factor eine Blanko-Signatur der Patientinnen und Patienten benötigt. Eine etwas seltsame Konstruktion, finden die IT-Experten Thomas Meißner und Marcus Berger.

Technisch automatisiert, wird die Blanko-Unterschrift-Bilddatei mit einem simplen Kryptoverfahren (Base64) in einen langen Buchstaben/Zahlen-Code umgewandelt und zu den anderen Datenwerten in eine XML-Datei hinzugespeichert (eingefügt!). Bild: Rostislav Sedlacek - AdobeStock (Symbolbild).

Da mit dem elektronischen Leistungsnachweis die Dokumentation nur noch am mobilen Endgerät erfolgt, entfallen auch Kürzel und Unterschriften pro Einsatz. Am Ende des Monat setze sich dann (wohl wie bisher) eine für die Abrechnungen verantwortliche Person vor einen PC und klicke auf eine Taste, so die IT-Experten Thomas Meißner und Marcus Berger. Für den jeweiligen Patienten würden nun aus der eigenen Pflegesoftware alle angesammelten Einsätze des Monats zusammengetragen.

Finaler Leistungsnachweis-Entwurf

Komme man nun zu der Bewertung, dass man nun eine saubere, korrekte Darstellung der Einsatzdaten des Patienten für den abzurechnenden Monat vor sich habe, so werde dieser finale Leistungsnachweis-Entwurf quasi „gesperrt“ und eine optische Kopie dieses in der Pflegesoftware gesperrten finalen-Leistungsnachweis-Entwurfes aufs mobile Endgerät übertragen.

Den Patientinnen und Patienten werde diese optische Kopie des finalen Leistungsnachweis-Entwurfes nun präsentiert. „Findet der Patient den gut, so wird er gebeten, seine Unterschrift mit dem Finger oder einem Stift blanko auf das Smartphone zu malen“, so Meißner und Berger. Das bedeute: „Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine echte rechtlich wirksame Unterschrift zu einem echten Leistungsnachweis, denn es gibt zu diesem Zeitpunkt keinen echten Leistungsnachweis, dieser wird im Prozess erst später erzeugt. Was vom Patienten hier verlangt werde, sei im wahrsten Sinne des Wortes, seine Blanko-Signatur zu malen.

Eigentlich simuliere der Mensch hier nur eine altbekannte Handlung aus dem Papierzeitalter, um sich besser zu fühlen und den Eindruck der Professionalität zu erweckens, die beiden IT-Spezialisten.

Übertragung der Blanko-Unterschrift

Anschließend werde die Blanko-Unterschrift der Patientinnen und Patienten in die Pflegesoftware übertragen und als Bilddatei (erlaubt wurden „.jpg“ und „.png“) abgespeichert.

Erst im nächsten Schritt entstehe aus dem finalen Leistungsnachweis-Entwurf – konkreter gesagt ja nur den einzelnen Datenwerten dieses Entwurfes – und der bereits eingeholten Blanko-Unterschrift der Patientinnen und Patienten als jpg- oder png-Bild-Datei, „eine verrückte Symbiose“. Meißner und Berger: „Die GKV schreibt hierzu, dass die eingeholte Unterschrift des Patienten nun in den XML-Datensatz (gemeint ist der finale Leistungsnachweis-Entwurf) eingefügt wird. Jeder Jurist fängt an zu weinen, wenn er lesen muss, dass man das Bild einer Unterschrift nachträglich irgendwo einfügt.“ Für die GKV sei dies aber „feinste Digitalisierung“.

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