Management
Ready, set, go – so gelingt ein erfolgreicher Start der Unternehmensgründung
Von der Planung über die Finanzierung bis hin zur Zulassung und letztendlichen Gründung – das deutsche Gesundheitssystem und die von Bund und Ländern vorgegebenen Gesetze stellen Gründer eines ambulanten Pflegedienstes vor allem zu Beginn vor hohe Anforderungen und große Herausforderungen.
Von Andreas Dehlzeit
Einen eigenen Pflegedienst zu gründen, erfordert daher nicht nur unternehmerisches Geschick und pflegerisches Hintergrundwissen, sondern vor allem einen langen Atem und Unterstützung von Experten aus sämtlichen Fachbereichen.
Die Zulassungskriterien
Die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgt durch die Kranken- und Pflegekassen und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Neben den fachlichen Qualifikationen des Existenzgründers müssen außerdem genügend Mitarbeiter:innen mit ausreichender Qualifikation zur Verfügung stehen, um die Patient:innen zu versorgen. Bei der Planung sollten sowohl 24-Stunden-Schichtdienst, Wochenendschichten, Urlaub und Krankheit der Mitarbeiter:innen berücksichtigt werden, als auch Vertretungsregelungen, insbesondere für die Pflegedienstleitung.
Ein weiterer zentraler Punkt im Zulassungsverfahren ist das Qualitätsmanagement des Pflegebetriebes und die Einhaltung gesetzlicher Qualitätsstandards.
Dazu zählen folgende Punkte:
- Beratung und Einbindung Pflegebedürftiger bei gesundheitsfördernden Maßnahmen
- Informationsaustausch mit den Angehörigen
- Dokumentation und Planung der Pflege
- Bewertung der Wirkung von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
- Bereitschafts- und Notfalldienst sowie deren Protokollierung
- Tourenplanung nach der alle Pflegebedürftigen täglich versorgt werden
Der Medizinische Dienst prüft im Namen der Kranken- und Pflegekassen die Einhaltung der Qualitätsprüfrichtlinien. Ein weiteres Kriterium stellt der Hygieneplan dar, der unter anderem Maßnahmen zur Desinfektion, Sterilisation und Reinigung enthalten muss. Als Orientierung kann der Rahmenhygieneplan des Länderarbeitskreises dienen.
Der Zulassungsantrag wird in der Regel über die Pflegeverbände bei den zuständigen Kassen eingereicht. Für die Zulassung sollte in der Gründungsphase genug Zeit eingeplant werden, da es sich um einen umfangreichen Prozess handelt. Weitere Informationen liefern die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie der GKV-Spitzenverband.
Der Versorgungsvertrag
Um Pflegeleistungen abrechnen zu können, müssen die Unternehmen zuvor einen Versorgungsvertrag mit den Kranken- bzw. Pflegekassen schließen. Der Vertrag hält fest, welche Pflegeleistungen angeboten und von den Kassen vergütet werden, welches Einzugsgebiet der Pflegedienst umfasst sowie Vorgaben zu Personal, Räumlichkeiten und der Pflegedokumentation. Ohne einen Versorgungsertrag können Pflegeleistungen nur per Privatrechnung abgerechnet werden.
Versorgungsverträge können in zwei Arten beantragt werden:
- für grundsätzliche Leistungen der ambulanten Pflege (gemäß § 72 SGB XI)
- für Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die meist befristet gelten (nach § 132a SGB V)
Für beide Pflegeformen ist eine gesonderte Zulassung nötig, die sich je nach Bundesland unterscheidet. Der Versorgungsvertrag sollte direkt zu Beginn der Gründung berücksichtigt werden, da es mehrere Wochen dauern kann, bis der Vertrag vollständig abgeschlossen und gültig ist. Weitere Informationen dazu bieten der Berufs- und Arbeitgeberverband sowie Kranken- bzw. Pflegekassen.
Auf der Zielgeraden der Unternehmensgründung
Das Konzept ist umgesetzt, die Finanzierung gesichert und die Zulassung erteilt? Dann können die letzten Schritte zur Unternehmensgründung eingeleitet werden.
- Pflegedienst beim Gesundheitsamt anmelden: Mit einem gültigen Ausweisdokument und der Erlaubnisurkunde kann der Pflegedienst beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet werden.
- Betriebsnummer beantragen: Die Betriebsnummer muss über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Anhand dieser kann der Inhaber des Pflegedienstes auch als Arbeitgeber identifiziert werden.
- Institutionskennzeichen (IK-Nummer) beantragen: Das Institutionskennzeichen wird für die Abrechnung der Pflegedienstleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen benötigt und kann nur schriftlich bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) beantragt werden.
- Gewerbe anmelden: Der Pflegedienst muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dies entscheidet, ob zusätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig ist. Das Gewerbeamt würde dann die zuständige Industrie und Handelskammer (IHK) über die Neugründung informieren und den Inhaber bzw. Geschäftsführer bezüglich einer Mitgliedschaft kontaktieren.
- Unfallversicherung beantragen: Gründer eines ambulanten Pflegedienstes sind dazu verpflichtet sowohl für sich selbst als auch für ihre Mitarbeiter*innen eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Diese kann bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege beantragt werden.
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich sich bei einem der für Sie zuständigen Verbänden wie dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) oder dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB e. V.) über die administrativen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu informieren.
Für weitere Tipps zum Thema „Existenzgründung in der Pflege“, besuchen Sie gerne „Mein Gründerportal Pflege“ sowie die Webseite der SozialFactoring unter https://www.sozialfactoring.de/existenzgruenderinnen-ambulanter-pflegedienst/.
*Die Redaktion weist daraufhin, dass die Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Autor Andreas Dehlzeit ist Sprecher der Geschäftsführung der SozialFactoring.
Teil 1 der Artikelserie lesen Sie hier: Pflegedienst gründen in stürmischen Zeiten!? – Zahlen, Daten, Fakten und Voraussetzungen
Teil 2 der Artikelserie lesen Sie hier: Unternehmensgründung: Zwischen Analyse und Gesetzestexten
Teil 3 der Artikelserie lesen Sie hier: Von Zahlenkolonne zu Planungsassistent: Gut organisiert die Finanzen im Blick behalten
Teil 4 der Artikelserie lesen Sie hier: Papierchaos bewältigen: Zwischen Abrechnung und Kostenaufstellung einen kühlen Kopf bewahren
Teil 5 der Artikelserie lesen Sie hier: Perspektivwechsel: Chancen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen
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