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BlankoVO: BAH erstreitet Vergütungssätze

In einem Schiedsverfahren in Berlin und Brandenburg wurden erstmals konkrete Zahlen festgelegt.

Grafik: Adobe Stock/Zerbor

Im Streit um die Umsetzung der Blankoverordnung in der Häuslichen Krankenpflege (HKP) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (BAH) ein erfolgreiches Schiedsverfahren für Berlin und Brandenburg abgeschlossen. Der Schiedsspruch legt erstmals konkrete Vergütungssätze für diese erweiterte Kompetenz von Pflegefachkräften fest.

Durchbruch nach Verzögerung

Obwohl die gesetzlichen Grundlagen für die Blankoverordnung bereits 2021 mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) geschaffen wurden und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die entsprechenden Regelungen 2022 in die HKP-Richtlinie aufgenommen hatte, stockte die Umsetzung auf Landesebene. Die BAH kritisiert fehlendes Interesse sowohl auf Seiten der Krankenkassen als auch bei Teilen der Pflegebranche.

Orientierung an ärztlichen Sätzen

Nach Verhandlungsstart am 20. Mai 2025 sieht der Schiedsspruch vom 21. Mai unter Leitung von Dr. Maximilian Gaßner, ehemaliger Präsident des Bundesversicherungsamtes, eine „anreizkompatible“ Vergütung für die Blankoverordnung vor. Die festgelegten Sätze orientieren sich an der ärztlichen Vergütung nach EBM-Systematik und GOÄ:

  • Über 38 Euro für die Blankoverordnung nach ärztlicher Grundverordnung
  • Über 5 Euro für den Änderungsantrag ohne erneute ärztliche Grundverordnung

Die Vergütungsregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und betrifft mehr als 500 BAH-Mitgliedspflegedienste in Berlin und Brandenburg. Die BAH hofft, dass dieser Schiedsspruch als Vorbild für ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern dienen wird.

Schritt zur Kompetenzerweiterung

„Natürlich ist die Blanko-Verordnung nur ein erster Schritt in Richtung Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte“, so Frank Twardowsky, Geschäftsführer der BAH. Er betont die Signalwirkung für weitere gesetzliche Entwicklungen wie das aufgeschobene Pflegekompetenzgesetz. „Wenn wir jedoch bereits diesen ersten Schritt nicht ernst nehmen und nicht vernünftig umsetzen, wäre das das völlig falsche Signal an die politische Ebene.“ (tw)