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Hessen fördert Modellvorhaben für häusliche Pflege
Das Land Hessen hat gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Kommunalen Spitzenverbänden eine Rahmenvereinbarung zur Förderung von Modellvorhaben am Lebensort pflegebedürftiger Menschen geschlossen. Unter dem Motto „Weiter daheim sein können“ sollen innovative Unterstützungsstrukturen entwickelt und erprobt werden.
„Aktuell werden 86,4 Prozent der Pflegebedürftigen in Hessen zu Hause betreut. An dieser Zahl wird deutlich, wie wichtig es ist, vor Ort Unterstützungsmaßnahmen und geeignete Strukturen zu schaffen und zu erproben“, betonte Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz. Dazu zähle beispielsweise die Verbesserung vorhandener Pflegeangebote oder der Auf- und Ausbau von Entlastungsstrukturen im Lebensumfeld der Menschen und im Quartier.
Kommunen sehen hohen Bedarf
Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetages, sieht weiterhin hohen Bedarf an vorpflegerischen, sektorenübergreifenden Angeboten mit präventiver Wirkung: „Daher müssen dafür rechtzeitig Strukturen geschaffen werden, damit Menschen länger und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können.“
Tim Ruder, Geschäftsführer des Hessischen Landkreistages, ergänzte: „Um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu meistern, werden innovative und kreative Ideen benötigt. Durch die neu geschaffenen Möglichkeiten des § 123 SGB XI verfügen alle Akteure über mehr Handlungsspielraum, um neue Wege zu gehen.“
Ziel: Heimaufenthalt verzögern oder vermeiden
Jacqueline Kühne, Vorständin BKK Landesverband Süd, stellvertretend für die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen, betonte das gemeinsame Ziel: „Das Ziel muss sein, durch gute und passgenaue Angebote für die Pflege zuhause die Unterbringung in einem Pflegeheim zu verzögern oder möglichst ganz zu vermeiden.“
Übertragung in Regelversorgung angestrebt
Ministerin Stolz unterstrich abschließend: „Ziel ist es, neue Lösungen zu erproben, die sich nach Ablauf der Förderung in die Regelversorgung übertragen lassen. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft braucht es starke Impulse, die Pflege zukunftsfähig und menschlich zu gestalten.“
Die Rahmenvereinbarung regelt das Verfahren der Förderung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung nach § 123 SGB XI zur Entwicklung lokaler Konzepte und zur Gestaltung regionaler Angebote.
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