Fuhrpark
E-Autos: Pflegedienste profitieren von KfZ-Steuerbefreiung
Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Bundestag erreicht. Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat gilt als sicher.
Der Gesetzesentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bringt auch für ambulante Pflegedienste zentrale Auswirkungen mit sich. Laut dem Entwurf bleibt die Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, bis zum Jahresende 2035 bestehen – sofern sie noch bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden.
Relevanz für ambulante Pflegedienste
Für Anbieter ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste, die zunehmend auf elektrisch betriebene Fahrzeuge setzen, bietet dieser Vorstoß sowohl Chancen als auch Handlungsbedarf:
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Planungssicherheit: E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten eine zehnjährige Steuerbefreiung – nun mit absehbarem Endpunkt im Jahr 2035. Damit lässt sich der Umstieg auf E-Mobilität mit verlässlichen Rahmenbedingungen kalkulieren.
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Flottenstrategie: Pflegedienste mit Fuhrparks oder mit Dienstwagen-Modellen sollten ihre Beschaffungszeitpunkte darauf abstimmen: Fahrzeuge, die erst nach dem Stichtag 31.12.2030 zugelassen werden, würden von vornherein steuerpflichtig.
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Gesamtbetriebskosten: Die Steuerbefreiung entlastet die Betriebskosten – bei einem typischen Dienstwagen-Fuhrpark kann dies relevante Einsparpotenziale bedeuten.
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Nachhaltigkeitsprofil: Für Pflegedienste, die sich ökologisch positionieren wollen, ist die längere Steuerfreiheit ein weiteres Argument für die Anschaffung von E-Modellen.
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