Fuhrpark

E-Autos: Pflegedienste profitieren von KfZ-Steuerbefreiung

Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Bundestag erreicht. Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat gilt als sicher.

Elektroautos bleiben auch in den kommenden Jahren steuerfrei. Bild: teksomolika - AdobeStock.

Der Gesetzesentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bringt auch für ambulante Pflegedienste zentrale Auswirkungen mit sich. Laut dem Entwurf bleibt die Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, bis zum Jahresende 2035 bestehen – sofern sie noch bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden.

Relevanz für ambulante Pflegedienste

Für Anbieter ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste, die zunehmend auf elektrisch betriebene Fahrzeuge setzen, bietet dieser Vorstoß sowohl Chancen als auch Handlungsbedarf:

  • Planungssicherheit: E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, erhalten eine zehnjährige Steuerbefreiung – nun mit absehbarem Endpunkt im Jahr 2035. Damit lässt sich der Umstieg auf E-Mobilität mit verlässlichen Rahmenbedingungen kalkulieren.

  • Flottenstrategie: Pflegedienste mit Fuhrparks oder mit Dienstwagen-Modellen sollten ihre Beschaffungszeitpunkte darauf abstimmen: Fahrzeuge, die erst nach dem Stichtag 31.12.2030 zugelassen werden, würden von vornherein steuerpflichtig.

  • Gesamtbetriebskosten: Die Steuerbefreiung entlastet die Betriebskosten – bei einem typischen Dienstwagen-Fuhrpark kann dies relevante Einsparpotenziale bedeuten.

  • Nachhaltigkeitsprofil: Für Pflegedienste, die sich ökologisch positionieren wollen, ist die längere Steuerfreiheit ein weiteres Argument für die Anschaffung von E-Modellen.

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