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Anbieter von häuslichen Beratungsbesuchen sind jetzt auch im Pflegenavigator
Der Pflegenavigator der AOK bietet jetzt zusätzlich Informationen zu Anbietern der verpflichtenden Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher:innen. Das Portal verzeichnete allein im vergangenen Jahr 1,073 Mio. Besuche von Nutzerinnen und Nutzern.
Über das Online-Portal der AOK können Nutzer:innen durch Eingabe ihrer Postleitzahl nun auch Pflegefachkräfte, Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen finden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI durchführen. Diese Besuche sind für Menschen verpflichtend, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.
„In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sollen die verpflichtenden Beratungsbesuchen ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt werden“, so die AOK.
Die AOK informiert darüber, dass die Datenbank des Pflegenavigators bundesweit rund 19.000 Personen und Institutionen verzeichnet, die Beratungsbesuche anbieten. Insgesamt wurde der Navigator im vergangenen Jahr mehr als 1,073 Millionen Mal genutzt. Neben der neuen Funktion für Beratungsanbieter umfasst das Portal laut AOK weitere Suchoptionen: Nutzer:innen können etwa nach ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen oder Kurzzeitpflege-Angeboten suchen. Zudem bietet das Portal Zugriff auf Qualitätsprüfberichte zu rund 17.300 Pflegediensten und etwa 11.200 Pflegeheimen sowie einen Kostenvergleich. Ein exklusives Feature ist die Kostenschätzung für ambulante Dienste, die auf Basis des individuellen Pflegebedarfs eine voraussichtliche finanzielle Belastung berechnet.
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