Pflege und Politik

Vermittlungsausschuss berät über Pflegegesetz

Am 17. Dezember 2025 tritt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erstmals in der neuen Wahlperiode zusammen – Anlass ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).

Bild: Adobe Stock/Aleix Cortadellas

Der Vermittlungsausschuss befasst sich in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Dezember mit dem Pflegekompetenzgesetz, nachdem der Bundesrat am 21. November 2025 den Vermittlungsprozess eingeleitet hatte. Da es sich um das erste Vermittlungsverfahren der 21. Wahlperiode handelt, wählt der Ausschuss zu Beginn eine:n Vorsitzende:n aus seinem Kreis von jeweils 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat. Laut den Angaben aus der letzten Legislaturperiode hatten Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU) und Manuela Schwesig (SPD) den Vorsitz geführt, der alle drei Monate zwischen Bundestag und Bundesrat wechselt.

Strittig ist insbesondere eine im parlamentarischen Verfahren ergänzte Regelung zur Finanzierung der Krankenkassen. Der Bundesrat kritisiert laut seiner Sitzungsvorlage, dass die vorgesehene Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung von Krankenhäusern für 2026 erhebliche finanzielle Konsequenzen hätte. Nach Einschätzung der Länder drohen Kliniken damit Einnahmeausfälle von rund 1,8 Milliarden Euro, was auch mittel- und langfristige Auswirkungen auf die Krankenhausfinanzierung nach sich ziehen könnte.

Das Pflegekompetenzgesetz insgesamt soll verschiedene Aspekte der Pflege stärken, ist aber nun Gegenstand des Vermittlungsverfahrens, um insbesondere die finanziellen Interessen der Länder zu wahren und eine Entscheidung über die umstrittene Vergütungsregelung herbeizuführen.

www.vermittlungsausschuss.de