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Diakonie sieht sich im Tarifvergleich häufig als Spitzenreiter
Laut dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) liegen die diakonischen Arbeitsvertragsrichtlinien und kirchengemäßen Tarifverträge in 118 von 252 untersuchten Fällen an der Spitze. Für den Vergleich wurden die durchschnittlichen Stundensätze von 43 Berufsgruppen nach einem, fünf und 25 Berufsjahren jeweils für Ost- und Westdeutschland ausgewertet.
Grundlage bildeten die bis Ende Oktober 2025 beschlossenen Entgelttabellen mit Stichtag 1. Januar 2026. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), den Gewerkschaften regelmäßig als Maßstab fordern, erreicht dem Vergleich zufolge lediglich 21 Spitzenplatzierungen – weniger als jeder zehnte Fall.
Vor allem für Berufsanfänger:innen erweisen sich die diakonischen Tarifwerke laut der Auswertung als attraktiv. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland führen demnach im Westen bei elf, im Osten sogar bei 21 Berufsgruppen. Auch die AVR der Diakonie Bayern und Hessen-Nassau schneiden überdurchschnittlich ab.
Neben den Grundgehältern bieten diakonische Arbeitgeber laut VdDD weitere Leistungen: Die kirchliche Zusatzversorgung als betriebliche Altersvorsorge werde überwiegend vom Arbeitgeber finanziert. Eine monatliche Kinderzulage von bis zu 160 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind gebe es ausschließlich bei Diakonie und Caritas.
„Der jährliche unabhängige Tarifvergleich belegt einmal mehr, dass unser Weg der Tarifgestaltung in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu attraktiven Arbeitsbedingungen führt“, kommentiert die VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann. Der Verband betont, dass dieses Modell auf Konsens und Schlichtung statt auf Arbeitskämpfe setze.
Die vollständige Auswertung ist im Fachmagazin „Wohlfahrt Intern“ erschienen.
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