Pflege und Politik

Neues Heimrecht in Baden-Württemberg: Was sich für ambulant betreute WGs jetzt ändert

Am 4. Februar 2026 hat der baden-württembergische Landtag das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) beschlossen. Im Zentrum der Reform steht die weitgehende Herausnahme anbieterverantworteter ambulant betreuter Wohngemeinschaften (ABWGs) aus dem Heimrecht – ein Schritt, der von Leistungserbringern und Verbraucherschützern gegensätzlich bewertet wird.

Ältere Frau auf einem Sessel
Foto: AdobeStock/logoboom

Anbieter begrüßen Entlastung

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bewertet das Gesetz positiv. „Baden-Württemberg macht ernst mit der Entlastung der Pflege“, sagt die bpa-Landesvorsitzende Nicole Schliz. Durch die Herausnahme der ambulanten WGs aus dem Heimrecht und die Reduzierung von Regelprüfungen sowie Anzeigepflichten für stationäre Einrichtungen könnten sich Teams besser auf die Pflegebedürftigen konzentrieren. „Weniger Papier, mehr Zeit für die Pflegebedürftigen“, so Schliz.

VdK warnt vor Schutzlücken

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht die Reform kritischer. Für ambulant betreute Wohngemeinschaften entfalle künftig die Zuständigkeit der Heimaufsicht, teilt der Verband mit. Bisher konnten sich Bewohner:innen bei Vertragsbrüchen durch den Träger oder bei Verstößen gegen bauliche Standards an diese Behörde wenden. Künftig müssten Betroffene bei Problemen individuell klagen – eine hohe Hürde aufgrund finanzieller Risiken und der strukturellen Abhängigkeit vom Träger. Bauliche Mindeststandards für ABWGs sollen ebenfalls wegfallen.

VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz hatte bereits bei einer Anhörung im Sozialausschuss im Dezember 2025 gefordert: „Schränken Sie nicht vorschnell die Rechte der Pflegebedürftigen ein!“

Laut VdK bleiben Pflegekasse und Medizinischer Dienst weiterhin Ansprechpartner, wenn Leistungen durch den Pflegedienst nicht wie vereinbart erbracht werden.

Nachbesserungen nach Verbandsprotesten

Eine Koalition aus 15 Verbänden – darunter der VdK, die LAG Selbsthilfe, der Landespflegerat und die Landesarbeitsgemeinschaft betreutes Wohnen – hatte sich laut eigenen Angaben ein Jahr lang für Änderungen eingesetzt. Drei Nachbesserungen wurden dem VdK zufolge erreicht: Eine Ombudsstelle soll als niederschwellige Anlaufstelle für ABWG-Bewohner:innen eingerichtet werden – allerdings ohne direkte Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Anzeigepflicht für Wohngemeinschaften vor Inbetriebnahme bleibt bestehen. Zudem können auch An- und Zugehörige Mitwirkung einfordern.

Forderung nach Bestandsschutz

Die bpa-Landesvorsitzende Schliz richtet den Blick bereits auf die noch ausstehende Ausführungsverordnung zum TPQG. Darin müsse ein Bestandsschutz für Einrichtungen festgeschrieben werden, die vor Inkrafttreten der Landesheimbauverordnung in Betrieb gegangen seien. „Sonst drohen dringend benötigte Pflegeheimplätze in Baden-Württemberg zu verschwinden, während die Zahl der Pflegebedürftigen wächst“, warnt sie.

Das TPQG beschneidet laut VdK auch Mitwirkungsrechte in stationären Pflegeeinrichtungen. Heimbeiräte verlören den Großteil ihrer bisherigen Rechte. Die Landesregierung muss bis zum 30. Juni 2028 über die tatsächlichen Entwicklungen berichten.