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MuG ambulant: Betreuungskräfte künftig ohne Pflichtqualifikation
Ab dem 1. Juli 2026 entfällt für ambulante Pflegedienste die Pflicht, Betreuungskräfte formell nach § 53b SGB XI zu qualifizieren. Die neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege (MuG ambulant) sind beschlossen, vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und bereits vorab veröffentlicht.
Die Neuregelung beendet eine Vorgabe, die erst zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten war. Grundlage war § 113 Absatz 1 SGB XI in der Fassung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG). Danach mussten Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, die Betreuungsmaßnahmen erbringen, künftig entsprechend den Richtlinien nach § 53b SGB XI qualifiziert sein. Diese wiederum stammen ursprünglich aus dem stationären Bereich. Mit der Umsetzung in den MuG ambulant durften Pflegedienste Betreuungsleistungen nur noch durch Mitarbeitende erbringen lassen, die eine solche Qualifikation nachweisen oder begonnen hatten. In der Praxis führte dies zu erheblichem Mehraufwand, zusätzlichen Kosten und Angebotsrückgängen bei Betreuungsleistungen.
Materielle Qualifikation genügt
Die nun beschlossenen MuG ambulant vollziehen eine grundlegende Kehrtwende. Künftig genügt eine materielle Qualifikation. Die Entscheidung, welche Mitarbeitenden für welche Betreuungsleistungen eingesetzt werden, liegt bei der verantwortlichen Pflegefachkraft beziehungsweise der Pflegedienstleitung. Diese beurteilt formelle Qualifikationen, Berufserfahrung und persönliche Eignung und entscheidet über notwendige Anleitungen, Schulungen oder Fortbildungen. Maßgeblich sind dabei auch § 71 Absatz 1 SGB XI sowie die Funktionsbeschreibung der Pflegedienstleitung in Abschnitt 2.3.1 der MuG ambulant. Die getroffenen Feststellungen sind zu dokumentieren. Einheitliche fachliche Standards für Betreuungsleistungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Jens Klaschewski, Fachberater der Unternehmensberatung Wißgott, begrüßt den Kurswechsel: „Wir begrüßen dieses pragmatische Vorgehen ausdrücklich. Die Entscheidung stärkt die Verantwortung der Pflegedienstleitungen und trägt der Realität ambulanter Versorgung besser Rechnung.“ Zugleich verweist er auf die Übergangsphase. Eine gemeinsame Recherche der UW mit der Redaktion „Häusliche Pflege“ von Vincentz Network zeige, dass Qualitätsprüfungen derzeit weiterhin auf Grundlage der aktuell geltenden MuG ambulant erfolgen.
Verzicht auf Sanktionen
Nach Angaben aus Niedersachsen verzichten Pflegekassen bereits jetzt auf Sanktionen, wenn Schulungsnachweise für Betreuungskräfte fehlen. In anderen Bundesländern existieren vertragspartnerschaftliche Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der neuen MuG ambulant. Bundesweit einheitliche Vorgaben gibt es bislang nicht. Teilweise nahmen Kostenträger Anfragen aus der Praxis zum Anlass, entsprechende Absprachen zu treffen.
Sven Wolfgram, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs ambulante Versorgung beim bpa, ordnet die Entwicklung ein: „Die neuen MuG ambulant sind geeint, vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.“ Er verweist darauf, dass die Regelungen vom Qualitätsausschuss Pflege am 28. April 2025 beschlossen und am 28. Juli 2025 vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurden. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist für Juni 2026 vorgesehen. Um Pflegedienste frühzeitig zu informieren, ist die finale Fassung der neuen MuG ambulant bereits seit November 2025 auf der Website des Qualitätsausschusses Pflege abrufbar.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen empfiehlt die Unternehmensberatung Wißgott ambulanten Pflegediensten, sich bei Pflegekassen, Medizinischem Dienst und zuständigen Landesstellen verbindliche Auskünfte einzuholen, um rechtliche Risiken und unnötige Einschränkungen im Bereich der Betreuung zu vermeiden.
Lukas Sander, Chefredakteur Häusliche Pflege
Beachten sie unsere Häusliche Pflege Qualitätskonferenz ambulant: Die QPR rechtssicher umsetzen.
Die Unternehmensberatung Wißgott bietet zu diesem Thema Seminare an.
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