Außerklinische Intensivpflege

Grüne verlangen Auskunft über Krise in der außerklinischen Kinderintensivpflege

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen konfrontiert die Bundesregierung mit 14 Fragen zur Lage der außerklinischen Intensivpflege für Kinder und Jugendliche. Im Fokus stehen Insolvenzen von Pflegediensten, drohende Versorgungsabbrüche, gescheiterte Vergütungsverhandlungen und ein gravierender Fachkräftemangel.

Foto: Florian Arp

In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/4479) vom 4. März 2026 fordern die Abgeordneten Simone Fischer, Corinna Rüffer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und Dr. Armin Grau (alle Bündnis 90/Die Grünen) detaillierte Auskünfte darüber, wie sich die Versorgungslage schwerkranker Kinder seit dem Ende der Übergangsfrist der AKI-Richtlinie am 31. Oktober 2023 entwickelt hat.

Wirtschaftliche Schieflage der Pflegedienste

Ausgangspunkt der Anfrage ist das 2020 verabschiedete Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), das Fehlanreize in der Beatmungsversorgung beseitigen und Qualitätsstandards anheben sollte. Laut der Anfrage berichten verschiedene Pflegedienste seit dem Ende der Übergangsfrist von wirtschaftlichen Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Die Grünen-Fraktion verweist dabei unter anderem auf einen Bericht des Fachportals Häusliche-Pflege.net vom November 2025 mit dem Titel „Wenn Kinder aus der Versorgung fallen“.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen seit November 2023 Vergütungsverhandlungen zwischen Intensivpflegediensten und Krankenkassen gescheitert sind, sich erheblich verzögert haben oder in Schiedsstellenverfahren mündeten. Zudem fragen sie, welche Auswirkungen ausbleibende Vergütungsvereinbarungen auf die Versorgungssicherheit haben.

Versorgungslücken und Rechtsunsicherheit

Die Kleine Anfrage thematisiert auch konkrete Versorgungsabbrüche: Die Grünen-Fraktion fragt nach Fällen, in denen Kinder und Jugendliche trotz fortbestehender lebensbedrohlicher Risiken keinen Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V haben und ihnen zugleich Behandlungspflege nach § 37 Absatz 2 SGB V verweigert oder eingeschränkt wird. Betroffene Familien seien zunehmend gezwungen, ihre Leistungsansprüche über Widerspruchs- und Klageverfahren durchzusetzen.

Die Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, um die Abgrenzung zwischen den beiden Leistungsansprüchen zu klären – und wenn ja, in welchem Zeitrahmen. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten nach der Praxis der Krankenkassen, bestehende Einzelvereinbarungen zu kündigen, und nach deren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.

Ein weiterer Punkt betrifft das Persönliche Budget gemäß § 37c Absatz 4 SGB V: Die Grünen-Fraktion will erfahren, ob eine restriktive Auslegung der AKI-Qualifikationsanforderungen durch die Kassen dazu führt, dass Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf faktisch vom Persönlichen Budget ausgeschlossen werden.

Fachkräftemangel und internationale Rekrutierung

Die Anfrage adressiert auch den Mangel an pädiatrisch qualifizierten Pflegefachpersonen. Laut der Drucksache ist die Refinanzierung der Kosten für Anwerbung, Anerkennung und Integration international rekrutierter Pflegefachkräfte bislang ungeklärt. Die Abgeordneten fragen nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung, um Intensivpflegedienste bei diesen Kosten zu unterstützen und die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegequalifikationen zu beschleunigen.

Schließlich greifen die Grünen das Thema einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige auf. Familien, die infolge von Versorgungsengpässen zusätzliche Pflegeleistungen selbst übernehmen müssen, bräuchten eine entsprechende Absicherung. Die Fraktion fragt, welche Schritte die Bundesregierung zur Umsetzung plant.

Die Bundesregierung muss die 14 Fragen nun innerhalb der üblichen Frist beantworten.