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Gewaltschutz in der Pflege: Bundeseinheitliche Empfehlungen auf dem Weg

Der Qualitätsausschuss Pflege hat neue Empfehlungen zum Gewaltschutz in stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten erarbeitet. Sie sollen als Orientierungsrahmen dienen – ohne zusätzliche Verpflichtungen zu schaffen. Die Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium steht aber noch aus.

Stop Gewalt Halt
Foto: AdobeStock/El Paparazzo

Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat der Qualitätsausschuss Pflege (QAP) bundeseinheitliche Empfehlungen zur Gestaltung von Gewaltschutzprozessen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten erarbeitet. Die Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium und damit auch die Veröffentlichung auf der Webseite des QAP steht aber noch aus.

Die Empfehlungen orientieren sich an der Definition der Weltgesundheitsorganisation und fassen den Gewaltbegriff weit: Er umfasst körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt ebenso wie Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Gewalt kann dabei von Pflegebedürftigen, Mitarbeitenden, An- und Zugehörigen oder Dritten ausgehen. Gewaltschutz wird als organisatorische Aufgabe definiert, die nicht einzelnen Personen zugeschrieben werden kann – sie betrifft Leitungen, Mitarbeitende, Pflegebedürftige und Angehörige, aber auch Kostenträger, Kommunen und externe Beratungsstrukturen.

Zentrales Element ist die Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzepts. Dieses soll partizipativ erarbeitet werden – unter Einbezug von Führungskräften, Mitarbeitenden und weiteren geeigneten Akteur:innen. Klar geregelt sein soll, wer als Ansprechperson für Gewaltschutz fungiert und welche Aufgaben und Befugnisse damit verbunden sind. Das Konzept muss für alle Mitarbeitenden zugänglich und im Qualitätsmanagement verankert sein. Als Grundlage dafür sieht der QAP eine strukturierte Risiko- und Ressourcenanalyse vor. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen entwickelt werden, um einrichtungsbezogene, konzeptionelle oder strukturelle Verbesserungen zu identifizieren und umzusetzen.

Die Empfehlungen sehen regelmäßige Schulungen vor – etwa zu Formen von Gewalt, Deeskalation, dem Umgang mit Menschen mit Demenz oder Kommunikation in Belastungssituationen. Auch Pflegebedürftige und An- und Zugehörige sollen über Informationsangebote für das Thema sensibilisiert werden. Ein weiterer Baustein sind anonymisierte oder geschützte Meldewege für Gewaltvorfälle und Verdachtsmomente. Sie sollen sicherstellen, dass Mitarbeitende Hinweise geben können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Darüber hinaus unterstreichen die Empfehlungen die Zusammenarbeit mit externen Stellen. Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Polizei oder Hausärzt:innen könnten sowohl präventiv als auch im Akutfall unterstützen und die Pflege entlasten. Das Gewaltschutzkonzept soll zudem regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst werden – wobei der Aufwand realistisch gehalten werden soll.

Wir informieren Sie über die Veröffentlichung an dieser Stelle. Zudem ist in care konkret eine Analyse zu den Empfehlungen in den nächsten Ausgaben geplant.