Außerklinische Intensivpflege

„Nicht kaputtsparen“: Kinderkrankenpflege-Verband stellt sich gegen Warken-Pläne

Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege warnt vor einem Kollaps der außerklinischen Intensivversorgung. Grund ist das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate koppeln soll. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken fordert der Verband ein Umsteuern – und hat zusätzlich eine Petition beim Bundestag eingereicht.

Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK Foto: BHK

Im Zentrum der Kritik steht ein gesetzlicher Konstruktionsfehler: Pflegedienste sind nach SGB XI verpflichtet, tarifliche oder tarifähnliche Löhne zu zahlen. Der Referentenentwurf vom 16. April 2026 sieht jedoch vor, Vergütungssteigerungen im SGB-V-Bereich künftig an die Grundlohnrate zu koppeln. Damit entstünden Finanzierungslücken, die die Einrichtungen nicht ausgleichen könnten, so der BHK e.V.

„Pflegedienste werden gesetzlich verpflichtet, Tariflöhne zu zahlen – gleichzeitig sollen genau diese Löhne künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden“, erklärt BHK-Geschäftsführerin Corinne Ruser. Sie spricht von einem „strukturellen Systemfehler“ zulasten der Versorgungssicherheit.

Branche bereits an der Belastungsgrenze

Der Verband verweist darauf, dass die außerklinische Kinderintensivpflege schon heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehe. Als Folge des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) seien Personal- und Sachkosten gestiegen, für die Dienste über Monate in Vorleistung gehen müssten. Eine zusätzliche Deckelung würde laut Ruser dazu führen, dass Versorgungsangebote reduziert würden oder ganz wegfielen, Pflegefachkräfte abwanderten und potenzielle neue Fachkräfte abgeschreckt würden. Die bestehenden Versorgungslücken würden sich weiter vergrößern.

Die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung erkennt der BHK ausdrücklich an. Einsparungen dürften jedoch nicht zulasten intensivpflegebedürftiger Kinder gehen.

Forderungen an das Bundesgesundheitsministerium

Der BHK e.V. fordert konkret:

  • keine Vergütungsdeckelung in der außerklinischen Intensivpflege und häuslichen Krankenpflege,
  • die vollständige Refinanzierung tariflicher beziehungsweise tarifähnlicher Personalkosten sowie sonstiger tatsächlicher Kosten,
  • die Sicherung verlässlicher Versorgungsstrukturen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene und ihre Familien,
  • die Berücksichtigung der besonderen Strukturen der außerklinischen Kinderintensivpflege im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Kritik am Beteiligungsverfahren

Der Verband bemängelt zudem, bislang nicht in den politischen Austausch eingebunden worden zu sein, obwohl die geplanten Regelungen die außerklinische Versorgung unmittelbar beträfen. Der BHK kündigt an, den politischen Druck in den kommenden Wochen gemeinsam mit weiteren Verbänden und Akteuren der Pflegebranche zu erhöhen, um die geplanten Regelungen im parlamentarischen Verfahren grundlegend überarbeiten zu lassen.

„Eine stabile Gesundheitsversorgung beginnt dort, wo Menschen versorgt werden: zu Hause, in spezialisierten Wohneinrichtungen und im Alltag der Betroffenen. Diese Strukturen dürfen nicht kaputtgespart werden“, so Ruser.

Der offene Brief des BHK e.V. an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist auf der Verbandswebsite abrufbar.