Pflege und Politik
Pflegefachliche Begleitung ab 2027: Umbau der Beratungslandschaft mit offenem Ausgang
Der Zukunftspakt Pflege des BMG sieht eine grundlegende Neuordnung der Pflegeberatung vor. Statt punktueller Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI soll eine eng getaktete Begleitung in den ersten Monaten nach Pflegegrad-Bewilligung treten. Was könnte sich mit der angekündigten Pflegereform für die Beratung ändern?
Auf den Tagen der Pflegeberatung in Frankfurt am Main skizzierte Co-Organisator Hendrik Dohmeyer, TEUS – Transparenz und Erleichterung im Umgang mit der Sozialgesetzgebung, in seinem Eröffnungsvortrag am am 28. Mai 2026 den Stand der Debatte um die geplante „pflegefachliche Begleitung“. Grundlage seien die im zweiten Halbjahr 2025 in der Programmkommission diskutierten Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zum Zukunftspakt Pflege.
Frontloading statt Pflichtbesuch im Quartalsrhythmus
Dohmeyer kritisierte die heutige Praxis der Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI. Pflegegeldempfänger:innen würden häufig erst durch das Drohschreiben der Pflegekasse zur Buchung eines Beratungstermins veranlasst, andernfalls drohe eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Bei Pflegebedürftigen in den Graden 4 und 5 summierten sich über die Jahre 30 bis 50 Beratungstermine, ohne dass die Versorgungssituation davon strukturell profitiere.
Das neue Konzept setze stattdessen auf ein „starkes Frontloading“: zwei bis drei Termine unmittelbar nach der Begutachtung, fünf bis sechs weitere im ersten Quartal nach Pflegegradanerkennung. Ziel sei nicht nur Wissensvermittlung, sondern die konkrete Organisation der Versorgung. Vorbild ist laut Dohmeyer das 2019 vom damaligen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, entwickelte Konzept des „Pflege-Co-Piloten“, das sich am Hebammenmodell orientierte.
Zusammenführung bestehender Leistungen
Geplant ist, die bisher getrennten Leistungsbereiche – Pflegeberatung nach § 7a, Beratungseinsätze nach § 37.3, Pflegekurse und Case Management – in der pflegefachlichen Begleitung zu bündeln und budgetär neu zu unterlegen. Der bisherige Fokus auf Leistungsansprüche und punktuelle Aufklärung solle einer kontinuierlichen, präventiv ausgerichteten Begleitung weichen.
Offene Trägerfrage und Verteilungskonflikt
Ungeklärt ist laut Dohmeyer, wer die Aufgaben übernehmen soll. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe favorisiere eine Stärkung der kommunalen Strukturen, etwa über das Modell der Community Health Nurse. Verbände der ambulanten Pflegedienste warnten in Stellungnahmen vor einer Verlagerung zu den Kommunen und reklamierten die Aufgaben für sich. Im Medizinischen Dienst gebe es eine geteilte Haltung zwischen Aufgabenerweiterung und Skepsis.
Auf dem Podium wurde die Forderung nach neuen kommunalen Strukturen hinterfragt. Mit den Pflegestützpunkten und anerkannten Beratungsstellen existierten bereits Anbieter, die § 7a, § 45 und § 37.3 abdeckten.
1,1 Milliarden Euro im Umlauf
Die Finanzierung speist sich aus Einsparungen an anderer Stelle. Laut Dohmeyer soll Pflegegrad 1 künftig vollständig auf den Entlastungsbetrag verzichten – ein Volumen von rund 700 Millionen Euro. In den Pflegegraden 2 und 3 sollen in den ersten drei Monaten nach Anerkennung 50 Prozent des Pflegegeldes wegfallen, was weitere rund 400 Millionen Euro freisetze. Insgesamt stünden damit rund 1,1 Milliarden Euro zur Umverteilung.
Dohmeyer wies darauf hin, dass diesen Mitteln auf Leistungserbringerseite Begehrlichkeiten gegenüberstünden, die Betroffenen und pflegenden Angehörigen jedoch Leistungen verlören, die sie heute beanspruchen könnten. Die weitere Entwicklung hänge vom noch ausstehenden Referentenentwurf zu einer Pflegereform ab. (ck)
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