Pflege und Politik

Assistenzkräfte bald in allen Versorgungsbereichen der Pflege

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit einheitlich ablaufen. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen Ausbildung regelt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Foto: BMG / Thomas Ecke

Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.

Assistenzkräfte sollen künftig vermehrt Aufgaben von Pflegefachkräften übernehmen. Damit soll dem Personalmangel in der Pflege begegnet werden. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird bis 2055 um rund 1,8 auf dann rund 6,8 Millionen steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Gebraucht wird daher mehr Personal in der Pflege, was nicht allein durch eine Steigerung der Zahl der Pflegefachpersonen sichergestellt werden könne. Es bedürfe eines „Personalmixes“ aus Fachkräften und Pflegeassistenzen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, mit der einheitlichen Ausbildung werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Ausbildung als „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein Hauptschulabschluss sein. Die Ausbildung soll in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36 Monaten absolviert werden. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen. Zudem sollen die Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Bislang gilt das laut Bundesregierung nur für etwa die Hälfte der Personen, die sich zur Pflegeassistenz ausbilden lassen.

„Jetzt muss es darum gehen, möglichst vielen Menschen den Weg in die neue Assistenzausbildung zu eröffnen. Zugangsvoraussetzungen und Abläufe müssen so konzipiert werden, dass eine breite Zielgruppe an Interessentinnen und Interessenten in unterschiedlichen Lebens- und Bildungssituationen angesprochen wird und dass möglichst viele Pflegeeinrichtungen, gerade auch kleine Pflegedienste, in die Ausbildung mit einsteigen können. Das muss eine Assistenzausbildung für alle werden“, sagte der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer.

„Die Bundesregierung, hat es in drei Jahren nicht geschafft, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen heraus zu nehmen. Sie schafft es aber, diese Kosten durch eine unnötig lange Assistenzausbildung noch zu steigern, zulasten der Pflegebedürftigen.“

Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)