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Ausländer in Pflegeberufen im Südwesten nun vor Abschiebung geschützt

Ausländer, die einen Pflegeberuf erlernen, sind in
Baden-Württemberg jetzt vor einer Abschiebung
geschützt. Diese neue Regelung der Landesregierung
soll es ermöglichen, den dringenden Bedarf an Alten-
und Krankenpflegern zu decken.

- Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) Foto: Ministerium für Soziales und Integration

"Wir werden sie nicht abschieben, so dass sie die
Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine
Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei
Jahre im Land bleiben können." Das teilte der auch für
Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU)
am Samstag in Stuttgart mit. Der Südwesten setze damit
eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union
und SPD schon jetzt auf Landesebene um. Auch Bayern hat
bereits eine solche Regelung für Ausländer, deren
Asylanträge abgelehnt sind.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne)
lobte nach Angaben seines Sprechers den seit langem
erwarteten Erlass Strobls. "Damit gewinnen wir dringend
benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und
bieten Geflüchteten eine wichtige
Integrationsperspektive", sagte Lucha einer Mitteilung
zufolge. Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache
lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen,
müssten in Deutschland bleiben dürfen. Auch
Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole
Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte die "Ermessensduldung"
einen wertvollen Schritt wegen des hohen Bedarfs an
Fachkräften. (dpa)