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Außerklinische Intensivpflege: Patientenvertretung fordert Lösung für Versorgungslücke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) eingeleitet. Ziel ist die Schließung einer gravierenden Versorgungslücke, die seit Einführung der neuen Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) im Oktober 2023 entstanden ist.

Die spezielle Krankenbeobachtung ist für viele Menschen in der Häuslichkeit derzeit weder von der AKI-RL noch von der HKP-RL abgedeckt. Bild: Adobe Stock/Jakub Krechowicz

Die Patientenvertretung fordert eine Auffangregelung für schwerkranke Menschen, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, jedoch eine kontinuierliche medizinische Überwachung benötigen. Mit der Streichung der Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem HKP-Katalog entfiel für viele Betroffene die Grundlage für eine notwendige Gesundheitsüberwachung.

„In der Praxis bedeutet das, dass Angehörige die Versorgung oft alleine stemmen müssen oder langwierige Gerichtsverfahren führen müssen – auch wenn jederzeit lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist eine unhaltbare Situation“, erklärt Markus Behrendt von der Patientenvertretung im G-BA.

Ein konkretes Beispiel zeigt die Folgen der aktuellen Regelung: Eine Mutter musste ihr Kind mit einem seltenen Gendefekt, der regelmäßig zu Krampfanfällen und Atemaussetzern führt, rund um die Uhr alleine betreuen. Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege wurde abgelehnt, weil lebensbedrohliche Krisen nicht täglich auftraten. Dadurch war das Kind von Bildungsangeboten ausgeschlossen und die Mutter dauerhaft überlastet, berichtet Behrendt.

Die Patientenvertretung drängt daher auf eine rasche Lösung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und Betroffene vor dem langwierigen Gang durch die Sozialgerichte zu bewahren.

KAI Rechtstage

Aktuelle Fragestellungen rund um die Außerklinische Intensivpflege diskutieren die Referentinnen und Referenten bei den KAI Rechtstagen, am 07. und 08. Mai in Berlin.

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