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Baden-Württemberg: Elektronischen Heilberufeausweis jetzt beantragen

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten Pflegekräfte sicheren Zugang zu digitalen Gesundheitsdaten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sowie zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Elektronische Heilberufsausweise werden seit Kurzem auch für in Baden-Württemberg tätige Gesundheitsfachkräfte ausgestellt. Anträge sind online über das elektronische Gesundheitsberuferegister zu stellen, teilte das zuständige Ministerium jüngst mit.

- Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) Foto: Ministerium für Soziales und Integration

Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich die Erbringer von häuslicher Krankenpflege und Erbringer von außerklinischer Intensivpflege (nach § 360 Absatz 8 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) an die Telematikinfrastruktur anschließen. Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten sollten nach Rücksprache mit ihren Arbeitgebern zeitnah ihre Anträge für einen elektronischen Heilberufsausweis stellen, um lange Wartezeiten von der Antragstellung bis zu Ausstellung des eHBA zu vermeiden. Möglich ist das digital über die Website des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR).

Sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten und Anwendungen

„Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist ein Meilenstein auf dem Weg zur sicheren Kommunikation im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Pflegefachkräfte nun in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden“, sagte Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha. „Pflegefachkräfte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Hebammen erhalten mit diesem Ausweis patientenbezogenen Zugriff zum Beispiel auf die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, die elektronischen Notfalldaten und können nun etwa mit der Ärzteschaft sicher per E-Mail kommunizieren.“ Die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur sind erstattungsfähig entsprechend dem Verhandlungsergebnis zwischen den Berufsgruppen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Die Anbindung der gesamten Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur läuft derzeit an. Daher werden die eHBAs auch in der stationären Langzeitpflege benötigt. Bislang besteht für die Langzeitpflege allerdings keine Refinanzierungsvereinbarung für den eHBA, dies ist aber derzeit Gegenstand von Verhandlungen der Selbstverwaltung. „Daher ist eine gängige Empfehlung, dass vorerst beispielsweise die Pflegedienstleitung sowie eine weitere Pflegekraft einer Einrichtung jeweils einen eHBA beantragen. Um die sichere Kommunikation der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen vorerst nicht alle Pflegekräfte einer Einrichtung einen solchen Ausweis“, teilt das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium in diesem Zusammenhang mit.