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BAGSO: Frühzeitige Pflegeberatung muss ermöglicht werden

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Senioren-Organisationen (BAGSO) hat sich in einer
Stellungnahme gegenüber dem GKV zu der Richtlinie
geäußert und konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der
Pflegeberatung gemacht. Das teilte die BAGSO auf
Nachfrage der Zeitschrift Häusliche Pflege mit.

- BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering Foto: BAGSO

Der Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherungen hat die Richtlinie vorgelegt, die
die Rahmenbedingungen der Pflegeberatung nach § 7a SGB
XI festlegt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert, dass mit der
Richtlinie der Spielraum, den das Gesetz ermöglicht,
voll ausgeschöpft wird. Nach Ansicht der BAGSO muss der
Personenkreis, der Beratung in Anspruch nehmen kann,
dringend weiter gefasst werden. Nicht nur Personen, die
bereits einen Antrag auf Leistungen aus dem SGB XI
gestellt haben, sollten Anspruch auf Beratung haben,
sondern auch diejenigen, bei denen eine Pflegesituation
absehbar ist. Gerade am Anfang einer
Pflegebedürftigkeit stellen sich den Betroffenen
zahlreiche Fragen. Es müssen frühzeitig breite
Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung
stehen, um häusliche Pflegesituationen angemessen
vorbereiten zu können – beispielsweise bei einer
Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer
Rehabilitation. Entsprechend des Versorgungsziels
"ambulant vor stationär", muss alles dafür getan
werden, dass die Bedürfnisse der betroffenen Familien
nach Beratung berücksichtigt werden.

"Wichtige Chance verspielt"

Eine wichtige Chance der Neuregelung wird nach Ansicht
der BAGSO zudem verspielt, wenn die Beratung nicht bei
den Betroffenen zuhause stattfindet. Die Beratung vor
Ort bietet die Chance, die Lebenslage und
Gesamtsituation besser einzuschätzen, die Wohnsituation
und die Beschaffenheit des Wohnumfeldes einzubeziehen
und notwendige Anpassungen sowie die
Hilfsmittelversorgung für ein Weiterleben in der
vertrauten Umgebung anzustoßen. Daher ist die Beratung
zu Hause als Regelfall vorzusehen.

"Die Betroffenen selbst müssen entscheiden können, wann
sie die Beratung benötigen. Also auch, bevor
Pflegebedürftigkeit geprüft oder festgestellt ist – so
wie es das Gesetz auch ermöglicht. Darauf soll offensiv
hingewiesen werden, auch auf die freie Wahl, diese
Pflegeberatung zuhause durchzuführen", sagt
BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering.

Angestoßen hatte die Diskussion zur der Richtlinie der
Düsseldorfer Pflegerechts-Professor Utz Krahmer in
einem Interview in der Juni-Ausgabe der Zeitschrif
Häusliche Pflege. Darin hatte der
Wissenschaftler Änderungen angemahnt.