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Bezirk Oberbayern übernimmt ambulante Leistungen

Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die
ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären
Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 vom Landkreis
Fürstenfeldbruck auf den Bezirk Oberbayern über.

- Ursula Mennel, Leiterin des neu gegründeten Referats Ambulante Pflege im Bezirk Oberbayern, Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Landrat Thomas Karmasin, Monika Melzer, stv. Leitung des Sozialamtes, Anita Lindenmair, Abteilungsleitung Kultur, Soziales und Kommunalwesen und Roland Völk, der Verantwortliche für das seniorenpolitische Gesamtkonzept (v.l.n.r.)Foto: LRA FFB

"Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen
Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen
sicherzustellen", sagte Bezirkstagspräsident Josef
Mederer. "Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ist
hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut
geklappt. Ab 1. September bekommen 110 ambulant
Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk
Oberbayern. Die Bescheide versenden wir gerade."

"Die Absicht des Gesetzgebers, sämtliche Leistungen aus
einer Hand zu gewähren, ist für die Betroffenen
sicherlich vorteilhaft", stellt Landrat Thomas Karmasin
fest. "Damit die von den Betroffenen geschätzte und
gewohnte Bürgernähe vor Ort erhalten bleibt, werden wir
als Landratsamt weiterhin insbesondere durch die
Seniorenfachberatung mit Information und Beratung zur
Verfügung stehen."

Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem
Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die Leistungen
der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege bei den
Bezirken in eine Hand. Ab 1. September 2018 übernimmt
der Bezirk Oberbayern deshalb die Sachbearbeitung und
die Kosten für die ambulante und teilstationäre Hilfe
zur Pflege, die stationären Altenheimfälle und die
Leistungen der Grundsicherung, die zeitgleich benötigt
werden.

Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in
eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen. Mit der
ambulanten Pflege übernimmt der Bezirk auch die
sogenannten Annexleistungen: beispielsweise neben der
schon erwähnten Grundsicherung die hauswirtschaftliche
Versorgung und Krankenhilfe. Darüber hinaus übernimmt
der Bezirk vom Landkreis auch sämtliche Vorgänge, für
die neben der Grundsicherung laufende
Eingliederungshilfe gewährt wird, und einige wenige
Vorgänge der stationären Hilfe in Altenheimen, nämlich
die sogenannten  "Rüstigenfälle" ohne
Pflegebedürftigkeit. "Ambulant und stationär aus einer
Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des
Landkreis- und Städtetages", erklärte Mederer.