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bpa: Pflegedienste als mittelständische Unternehmen müssen Gewinne machen dürfen
Die Vizepräsidentin des bpa, Susanne Pletwoski, fordert
marktwirtschaftliches Umdenken. Nur mit erzielten
Gewinnen könnten Pflegedienste in Innovationen und
Personal investieren.

Die Umsetzung der drei Pflegestärkungsgesetze
erforderte einen erheblichen Zeitaufwand, findet
Susanne Pletowski, Vizepräsidentin des bpa und
Pflegedienst-Inhaberin. Alle Patienten- und
Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen und
Vergütungsvereinbarungen hätten verändert werden müssen
oder seien noch zu verändern. Im Ergebnis seien die
ambulante Pflege, ebenso wie die Pflegebedürftigen
durch die Leistungserweiterungen in der häuslichen
Krankenpflege, durch die Einbeziehung der Betreuung als
Regelleistung, die Steigerung der Beträge und
insbesondere durch flankierende Tages- und Nachtpflege
deutlich gestärkt worden.
Für die Gewinnung von Pflegekräften fehle es aber an
der notwendigen Unterstützung. Der bpa habe hierzu auch
konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein
Einwanderungsgesetz, beschleunigte
Anerkennungsverfahren und erleichterte
Umschulungen.
Zudem sei marktwirtschaftliches Umdenken notwendig: Es
müsse gesetzlich festgelegt und anerkannt werden, dass
mittelständische Unternehmen Gewinne machen müssten, um
in Innovation, Personal und damit in die Sicherstellung
der pflegerischen Versorgung investieren zu können.
Diese und weitere Simmen finden Sie in der Ausgabe
1/2018 der Zeitschrift Häusliche Pflege.
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