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Bundesrat billigt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

In seiner ersten Sitzung im neuen Geschäftsjahr
hat der Bundesrat abschließend das
PflegepersonalStärkungsgesetz (PpSG) passieren lassen.

- Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und GleichstellungFoto: Tom Figiel

"Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz
zur Stärkung des Pflegepersonals kommt die Pflege voran
– die Pflege im Krankenhaus wie auch die Altenpflege",
sagte die Niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola
Reimann. Die Niedersächsische Landesregierung bewertet
das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals auch
hinsichtlich der Regelungen zur Stärkung der
Altenpflege grundsätzlich positiv, denn es ist
geeignet, kurzfristig eine Verbesserung der
angespannten Situation in der Altenpflege
herbeizuführen.

"Mir ist bewusst, dass dieses Ziel aktuell nur sehr
schwer zu realisieren ist. Auf dem Arbeitsmarkt ist
zurzeit nur wenig zusätzliches Personal zu finden. Wir
müssen daher unsere Anstrengungen weiter erhöhen, junge
Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und
Menschen, die diesem Beruf den Rücken gekehrt haben,
wieder zurückzuholen. Gleichzeitig müssen wir dafür
sorgen, dass die 13.000 Stellen nicht zulasten anderer
Bereiche, insbesondere der ambulanten Pflege, besetzt werden",
so Reimann.

Als positiv soeht sie die bessere Vergütung der
Wegezeiten an. "Besonderes in den ländlichen Regionen
ist aufgrund der langen Wege eine angemessene Vergütung
der Fahrtzeiten absolut erforderlich", betonte die
Ministerin. "Auch begrüße ich es sehr, dass das Gesetz
zudem eine Regelung zur Entlastung von Bürokratie im
Rahmen der Fahrtkosten vorsieht. So gilt zukünftig für
besonders mobilitätseingeschränkte Personengruppen wie
z.B. Personen ab dem Pflegegrad 3 und Menschen mit
Behinderungen eine Genehmigungsfiktion für die Fahrt
zur ambulanten ärztlichen bzw. fachärztlichen
Behandlung. Bislang mussten in jedem Einzelfall die
Fahrtkosten bei der Krankenkasse beantragt werden. Die
neue Regelung entlastet daher alle Beteiligten".

"Mit den neuen Regelungen des PpSG hat der
Gesetzgeber einen prinzipiellen Webfehler der
Pflegeversicherung behoben und einen wichtigen Impuls
für die bessere Personalausstattung in den Altenheimen
gegeben"  freut sich Dr. Hanno Heil,
Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer
Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).

Was ändert sich konkret für die ambulanten
Pflegedienste und wie können Sie von diesem neuen
Gesetz profitieren? Darüber und über weitere
Entwicklungen des Sofortprogramms Pflege, sowie über
weitere geplante Änderungen mit dem Terminservcie- und
Versorgungsgesetz (geplant zum 01.04.2019) informiert
aus aktuellem Anlass die "Häusliche Pflege Konferenz PpSG
ambulant
"
am 11. Dezember im Hotel
Steigenberger Graf Zeppelin in Stuttgart.

Inhalte (Auswahl):

  • Refinanzierung von zusätzlichen Stellen in der
    stationären und Akutpflege: was bedeutet das für die
    ambulante Pflege?
  • Vollständige Refinanzierung der Tariflöhne durch
    alle Kostenträger – Auswirkungen auf die Verhandlungen
    mit den Kostenträgern
  • Umsetzung einer auskömmlichen
    Wegstreckenentschädigung – die wesentlichen Inhalte
  • Zuschüsse bis zu 12.000 Euro für Investitionen in
    die Digitalisierung, Zuschüsse bis zu 7.500 Euro zu
    Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
    Familie – Leistungsumfang und geplante Umsetzung
  • Neues Terminservice- und Versorgungsgesetz: die
    geplante Anschlussregelung zur dauerhaften Zulassung
    von ambulanten Betreuungsdiensten für Sachleistungen
    der pflegerischen Betreuung sowie der Hilfen bei der
    Haushaltsführung – Auswirkungen auf den Pflegemarkt
    ambulant

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie
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