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Bundesregierung erarbeitet Rechtsgrundlage für Live-In-Betreuung
Laut der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), wird an einer rechtssicheren Grundlage für die „sogenannte 24-Stunden-Betreuung“ (Live-in-Betreuung) gearbeitet.

„Das ist dringend nötig, denn man macht sich strafbar, wenn eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten soll“, erläutert Moll. „Derzeit arbeite ich gemeinsam mit den zuständigen Ministerien an einer politischen Entscheidungsgrundlage für faire Arbeitsbedingungen und die Einbindung in die Pflegeversicherung“, verkündet sie im Format „Moll am Mittwoch“ auf der Webseite der Pflegebevollmächtigten. Sie zeigt sich zuversichtlich, dass bald ein Vorschlag vorgelegt wird.
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