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Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Der Bundestag hat am Donnerstag Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Medikamenten beschlossen. Verabschiedet wurden dafür Änderungen im Arzneimittelgesetz. Pharmafirmen können künftig verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren.

Pharmafirmen können künftig verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen können die Behörden anordnen, dass die Firmen oder Arzneimittelgroßhändler mehr dieser Präparate auf Vorrat lagern.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen. Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts.
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