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Bundestag verabschiedet neues Hilfsmittelgesetz
Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzvorlagen, Kompressionsstrümpfen, Prothesen oder Rollstühlen.Der Bundestag verabschiedete am 16. Februar ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Viele Menschen in Deutschland sind nach einem Unfall oder einem Schlaganfall auf Gehhilfen oder auf Krankengymnastik und Motorikübungen angewiesen. Diese Hilfen sind bisher nicht immer auf dem aktuellen Stand gewesen. Anlass für die Neuregelungen waren häufige Klagen darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen schlechte Qualität bei Windeln für Patienten mit Blasenschwäche anboten.
"Das heute vom Bundestag verabschiedete Hilfsmittel-Reformgesetz (Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz – HHVG) enthält nach Ansicht des BVMed viele Elemente, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Erforderlich seien nun wirksame und bundeseinheitliche Regelungen für die Hilfsmittel-Vertragskontrollen durch die Krankenkassen vor Ort", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews äußerte sich zuversichtlich: "Bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln war bisher der Preis das zentrale Kriterium. Dies führte regelmäßig zu Situationen, in denen viele Versicherte freiwillige Zuzahlungen geleistet haben, um nicht auf zuzahlungsfreie, aber qualitativ minderwertige Produkte angewiesen zu sein. Neben den Betroffenen waren häufig Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte die Leidtragenden der unzureichenden Produktqualität in Folge der preisorientierten Ausschreibungsverfahren der Kassen. Das Ausmaß dieses Problems wurde nicht zuletzt durch die vom bpa aufgezeigten Missstände bei der Qualität von Inkontinenzprodukten deutlich. Mit dem HHVG soll dies der Vergangenheit angehören und der Preis nicht länger das entscheidende Merkmal bei der Ausschreibung sein. Stattdessen müssen auch andere Kriterien, wie die Qualität oder die Zweckmäßigkeit mit 50% in die Wirtschaftlichkeitsbewertung einfließen".
Lesen Sie dazu mehr in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege:
Februar 2017
Heil- und Hilfsmittelversorgung: Gesetz verspricht mehr Auswahl ohne Aufzahlung
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