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Das Ende der Zettelwirtschaft oder Einladung für Hacker?
Apps auf Rezept oder auch Online-Sprechstunden – das soll das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) ermöglichen. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, macht über den Datenschschutz Sorgen.

"Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern. Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere. Deutschland ist das erste Land, in dem digitale Anwendungen verschrieben werden können. Mit diesem Gesetz machen wir die Versorgung digitaler – und besser", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Vorfeld zu dem am 7. November vom Bundestag beschlossenen Gesetz.
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu machen. Versicherte können sich damit im Umgang etwa mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte schulen lassen.
Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1% ab dem 1. März 2020 auf 2,5% erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
"Daten sind in unserer digitalisierten Welt das neue Öl geworden. Große Datenbanken mit hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten sind eine Einladung an Hacker und Datendiebe", stellt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes fest. Rosenbrock ausdrücklich, dass der Datenpool die Forschung stärkt, betonte dennoch: "Nichtsdestotrotz geht es um sehr sensible Informationen. Deswegen müssen Patienten einer Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke auch widersprechen können." Der Gesetzgeber habe deshalb die informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf Gesundheitsdaten zu wahren, so Rosenbrock weiter. Eine solche Widerspruchmöglichkeit sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
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