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Diakonie Altenhilfe Bremerhaven stellt Insolvenzantrag
Die Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gGmbH, Trägerin zweier Pflegeeinrichtungen in Bremerhaven, hat Insolvenz angemeldet. Fachkräftemangel und steigende Kosten für Leihpersonal haben den Schritt laut Verwaltungsrat unausweichlich gemacht.
Das Amtsgericht Bremerhaven hat am 26. Januar 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gGmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt, wie das Unternehmen mitteilte. Betroffen sind das Elisabeth-Haus und das Jacobi-Haus mit insgesamt mehr als 120 Beschäftigten.
Der Geschäftsbetrieb beider Einrichtungen wird laut PLUTA fortgeführt, alle Versorgungsleistungen würden wie gewohnt erbracht. „Die Bewohnerinnen und Bewohner sind weiterhin gut versorgt“, erklärte Dr. Kaufmann. Die Gehälter der Mitarbeiter:innen seien über das Insolvenzgeld gesichert; die Vorfinanzierung werde derzeit eingeleitet.
Die angespannte herausfordernde Personalsituation und insbesondere der Mangel an Fachkräften ist mitverantwortlich für die wirtschaftlich schwierige Lage. Die finanzielle Situation mit den stark erhöhten Personalkosten durch nötige Personaldienstleister und geringeren Einnahmen (aufgrund des Personalmangels dürfen Betten nicht belegt werden) sind für viele Einrichtungen der Altenhilfe ein großes wirtschaftliches Problem. „Für uns als Verwaltungsrat ist diese Entscheidung ein sehr schwerer Schritt gewesen, die uns auch persönlich unheimlich betroffen macht. Wir haben uns lange beraten lassen und sehen, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wirtschaftlich alternativlos und juristisch unvermeidlich ist“, betont Susanne Wendorf-von Blumröder, Vorsitzende des Verwaltungsrates der Diakonie Bremerhaven.
Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Diakonie Altenhilfe Bremerhaven gGmbH sagt Susanne Wendorf: „Ein rechtzeitig gestellter Insolvenzantrag bedeutet für die Einrichtungen die beste Chance auf Fortführung, da wir dem Insolvenzverwalter so sehr viel mehr Spielraum an die Hand geben können, die Einrichtungen zu sanieren.“
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