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Experte rät zur doppelten Kopie der Unterlagen
Immer wieder kommt es vor, dass Prüfer bei ambulanten Pflegediensten Auffälligkeiten entdecken. Meistens erweisen sie sich als harmlos. Trotzdem empfiehlt Berater Andreas Heiber zu einer doppelten Kopie der relevanten Unterlagen.

Obgleich schon viele eine Abrechnungsprüfung in diesem Jahr hinter sich haben, gibt es noch genügend Fallstricke die noch nicht bekannt sind. So soll der Prüfer bei der Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeiten alle relevanten Unterlagen kopieren.
Andreas Heiber, Unternehmensberater bei System & Praxis Andreas Heiber und regelmäßiger Referent an der Vincentz Akademie, rät dafür zu sorgen, "dass immer gleich eine doppelte Kopie angefertigt wird, damit der Pflegedienst einen Überblilck über die Unterlagen hat, die der Prüfer mitnimmt und gegebenfalls an die zusändige Pflegekasse weiterleitet".
Nachdem in der neuen QPR vom 6. September 2016 die Prüfanleitung für die ambulanten Abrechnungsprüfungen veröffentlicht worden ist, herrscht in der Branche nicht nur viel Diskussionsbedarf, sondern es ist auch Ärger vorprogrammiert.
Doch was ist zu beachten, damit die Prüfung im Sinne des Pflegedienstes und der Prüfer optimal abläuft? Und was ist zu tun, wenn die Prüfung durch den Prüfer beim Pflegedienst nachträglich Fragen aufwirft? Wo steht was? Was ist wie zu regeln? Fragen, die Ihnen die Experten Andreas Heiber und Rechtsanwältin Helen Möritz (Richterrechtsanwälte Hamburg) sowie Robert Pelzer vom MDK Nordrhein beantworten.
Die Häusliche Pflege Konferenz – Abrechnungsprüfung findet am 19. Mai in Düsseldorf/Ratingen statt. Weitere Infos und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier
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