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Fachverband wig Wohnen warnt vor Abschaffung der 1:1-Versorgung

Den Referentenentwurf zum geplanten "Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz" (RISG) von Gesundheitsminister Jens Spahn betrachtet der Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft mit Sorge und Empörung.

- Wig-Chef Claudius HasenauFoto: privat

Das geplante Gesetz trägt die Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Titel, tritt aber Patientenrechte mit Füßen", kritisiert der wig-Vorsitzende Claudius Hasenau das Vorhaben. Unter dem Deckmantel der Qualitätsverbesserung solle die bewährte 1:1-Versorgung Schwerstpflegebedürftiger aus Kostengründen faktisch abgeschafft werden, so Hasenau: "Unser Fachverband sagt uneingeschränkt Ja zur Einführung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards in der ambulanten außerklinischen Intensivpflege bei sachgerechter Vergütung. Aber wir sagen entschieden Nein zur Einschränkung des in der UN-Behindertenkonvention festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrechts intensivpflegepflichtiger Menschen und zur Stigmatisierung ambulanter Intensivpflegedienste als potenzielle Betrüger." Der Fachverband fordert deshalb umgehend eine breite öffentliche Diskussion des Gesetzesvorschlags und hat dazu einen Fünf-Punkte-Forderungskatalog aufgestellt.

  1. Das aus der UN-Behindertenrechtskonvention folgenden Wunsch- und Wahlrechts auch und gerade von schwerstpflegebedürftigen Menschen muss beachtet werden.
  2. Im Entwurf enthaltene Prämissen, insbesondere die Evaluierung der angeblichen Qualitätsmängel, die vom BMG zur Begründung der Abschaffung der 1:1-Versorgung herangezogen werden, müssen geklärt werden.
  3. Qualitätsanforderungen und Leistungsentgelte müssen unmittelbar gekoppelt werden. Ambulante und stationäre Versorgungsformen in der Intensivpflege sind unbedingt gleichzustellen. Eine weitere Benachteiligung der ambulanten Versorgung durch höhere "Zugangsschwellen" ist zu vermeiden.
  4. Der Versorgungstyp "Intensivpflege – Wohngemeinschaft" muss als Element einer nachhaltigen Regelversorgung vor allem leistungsrechtlich weiter gestärkt werden.
  5. Die mit vorgeschobenen Qualitätsargumenten begründete Stigmatisierung von ambulanten Diensten ist sofort zu beenden. Die Arbeit von Zehntausenden von Pflegekräften in diesem Sektor muss unmissverständlich wertgeschätzt werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) 

Seminartipp:

Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft – Die bundesweite Plattform für das Leben in ambulant begleiteten Wohngemeinschaften

Termin/Ort: 4. November 2019 in Berlin

www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/Bundeskonferenz-Wohnen-in-Gemeinschaft