Palliativpflege

Förderpreis wieder ausgeschrieben: 10.000 Euro für Palliativprojekte

Zur Anerkennung des besonderen Engagements bzw. zur Förderung von Initiativen und Projekten im Rahmen der ambulanten Palliativversorgung verleiht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auch in diesem Jahr den „Anerkennungs- und Förderpreis für ambulante Palliativversorgung“. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Quelle: eutsche Gesellschaft für Palliativmedizin „Anerkennungs- und Förderpreis“ bedeutet, dass damit schon geleistetes besonderes Engagement in der ambulanten Palliativversorgung anerkannt werden soll, aber gleichzeitig auch eine zukünftige Weiterführung gefördert wird.

Stifter des Preises ist die Firma Grünenthal GmbH. Die Auswahl der/die Preisträger:innen wird von einem Fachgremium vorgenommen. Die Preisrichterkommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die vom Vorstand der DGP jährlich vorgeschlagen werden. Mindestens ein Mitglied, max. zwei Mitglieder entsendet der Vorstand.

Die Preisverleihung erfolgt an Personen, Gruppierungen, Einrichtungen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Qualitätsentwicklung der ambulanten Palliativversorgung verdient gemacht haben bzw. bemühen. Der Nachweis dazu muss durch Forschungs- oder Projektbeschreibungen, Fachgutachten bzw. entsprechende Publikationen erfolgen. Die Projekte/Arbeiten sollen einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Palliativversorgung darstellen und über den eigenen Bereich hinaus wirken. Dem multiprofessionellen Ansatz sowie dem Einbezug aller am Projekt beteiligten Berufsgruppen kommt in der Bewertung ein besonderes Augenmerk zu.

Weitere Hinweise zu den Bewertungskriterien können Sie in der Rubrik Förderpreise der DGP einsehen: www.dgpalliativmedizin.de