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Geplantes WTG-Änderungsgesetz: Kommt Bewegung in die Diskussion?

Seit Monaten sorgt das geplante WTG-Änderungsgesetz in
Nordrhein-Westfalen für Unruhe bei den Betreibern von
außerklinischen Intensivpflege-Wohngemeinschaften. Die
CDU-FDP-Landesregierung plante bisher, dass diese
Einrichtungen quasi den Status einer stationären
Einrichtung erhalten. Dagegen laufen die Betreiber
Sturm.

- Foto: Sebastian Heise/batah.de

Nun scheint es so, dass die schwarz-gelbe
Regierungskoalition sich auf die Betreiber zubewegt,
nicht zuletzt offenbar aufgrund zahlreicher
Stellungnahmen, unter anderem von der
Interessengemeinschaft der Anbieter außerklinischer
Intensivpflege NRW (IDA NRW). Dem Zusammenschluss wurde
nun offenbar durch die CDU-Landtagsfraktion
zugesichert, dass die "Zielgruppe" der Menschen in der
außerklinischen Intensivpflege im neuen WTG extra
erwähnt wird und nicht als EULA sondern als
anbieterverantwortete WG geführt werden darf, heißt es
in einem Beitrag auf Facebook, den IDA NRW am Mittwoch
veröffentlicht hat.

Jüngst hatten sich Betreiber gegenüber der Redaktion
Häusliche Pflege dahingehend geäußert, dass man sich
mehr Verlässlichkeit auch vonseiten der Politik
wünsche. Der Vorsitzende des Verbands Wohnen in
Gemeinschaft (wig), Claudius Hasenau, hatte die
geplante Gesetzänderung gar als "Begriffsungetüm"
bezeichnet.

Tipp: Am 26. September steht in Berlin die
Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft ab. Dort wird
unter anderem auch das WTG Thema und seine mögliche
bundesweite Ausstrahlung sein.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie
hier oder schreiben Sie eine E-Mail
an veranstaltungen@vincentz.net