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Gerichtsurteil: Pflegekasse muss Kosten für Pflegebett übernehmen

Die Pflegekasse muss die Kosten für ein leihweise
beschafftes Pflegebett übernehmen, sollte der
Pflegebedürftige auf Grund eines Sturzes nicht mehr in
der Lage sein, sein Bett im Obergeschoss zu erreichen.
Dieses Urteil fällte jetzt das Sozialgericht Detmold,
nachdem ein Pflegeversicherter auf Kostenübernahme
geklagt hatte.

- Wer sein Pflegebett im Obergeschoss temporär nicht erreichen kann, hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Leihbett, urteilte das Sozialgericht Detmold.Bild: Sebastian Duda

Wie die Deutsche Presse Agentur (dpa) berichtet, habe
der Mann sein Ehebett im Obergeschoss auf Grund einer
Sprungelenksfraktur nicht nutzen können und deshalb 480
Euro für ein Leihbett im Erdgeschoss bezahlt. Die
Pflegekasse lehnte seinen Antrag auf Kostenerstattung
ab – mit der Begründung, dass er bereits ein bezahltes
Hilfsmittel in Form eines Einlegerahmens in seinem
Ehebett habe. Hilfsmittel könnten nur in einfacher
Stückzahl gewährt werden. Eine erneute Versorgung komme
erst in Betracht, wenn das vorhandene Bett aufgrund
technischer Mängel nicht mehr genutzt werden könne.

Der Pflegebedürftige klagte beim Sozialgericht und
bekam Recht. Die Pflegekasse musste die Kosten für das
weitere Bett übernehmen. Der Mann verfüge zwar schon
über ein entsprechendes Hilfsmittel, könne dieses aber
vorübergehend nicht nutzen. Deshalb sei er auf ein
Pflegebett im Erdgeschoss angewiesen gewesen. Das
stelle daher keine doppelte Versorgung dar.