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Grüne fordern bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen

Die Arbeitsbedingungen und Mitspracherechte der Pflegekräfte müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entscheidend verbessert werden. Bei den Pflegediensten würden Pflegefachkräfte dringend gesucht, um die Versorgung sicherzustellen, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion.

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Trotz des massiven Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Maßnahmen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen  nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten daher bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege.

Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden. Vertreter der Pflegeberufe sollten zudem Mitspracherechte in den Gremien der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Die Bundesregierung soll die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter erleichtern, indem die Neuregelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes in den §§ 84, 85 und 89 SGB XI auch auf die häusliche Krankenpflege nach dem SGB V ausgeweitet werden und die Neuregelung erstmals bis spätestens Ende des Jahres 2018 auf ihre Wirksamkeit hin ausgewertet wird.

"Werden tarifliche Vereinbarungen für MitarbeiterInnen ambulanter Pflegedienste für Leistungen der Hauskrankenpflege nach § 132a Absatz II SGB V durch die Krankenkassen unterlaufen, führt das zu erhöhtem Leistungsdruck und unangemessenen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Insbesondere für Pflegedienste, die ihre MitarbeiterInnen tarifgerecht vergüten, wird es damit immer schwerer, im Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben und eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Wir fordern daher, dass die Aushandlung von Entgelten zwischen Kassen und Pflegeanbietern nicht zu Löhnen führen darf, die den Pflegediensten eine qualitativ hochwertige Pflege unmöglich machen. Die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege müssen adäquat bezahlt werden. Nur so kann der Beruf für Neu- und SeiteneinsteigerInnen attraktiv und die Chance erhöht werden, dass Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege verbleiben", heißt es in dem Antrag.

Die Grünen sprechen sich schließlich für die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung aus, wobei die Leistungen zu zwei Dritteln an die Lohn- und zu einem Drittel an die Inflationsentwicklung angepasst werden sollten.

Der Deutsche Bundestag mehrheitlich Anträge der Fraktionen von "Die Linke." und "Bündnis90/Die Grünen" abgelehnt beziehungsweise in den zuständigen Ausschuss verwiesen.