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Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beschließen gemeinsamen Prüfdienst für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Hansestadt Hamburg sowie die Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein richten
zum 1. Januar 2018 einen gemeinsamen Prüfdienst für die
Kranken- und Pflegeversicherung (PDK-Nord) ein. Die
Länder reagieren damit auf die reduzierte Zahl der
Krankenkassen durch Fusionen.

- Die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich auf einen gemeinsamen Prüfdienst verständigt. Foto: AdobeStock/ Syda Productions (Themenbild)

Standort des neuen gemeinsamen Prüfdienstes wird
Hamburg. Der erforderliche Staatsvertrag wurde jetzt
von allen drei Ländern ratifiziert. "Die Entscheidung
für einen gemeinsamen Prüfdienst fiel bei den vielen
Vorteilen, die sich durch die Zusammenarbeit ergeben,
nicht schwer. Wir passen damit die Strukturen der
Prüfdienste der Entwicklung im Gesundheitswesen an.
Insbesondere durch die Fusionen bei den
Krankenversicherungen in den letzten Jahren haben sich
diese verändert", so Hamburgs Gesundheitssenatorin
Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe
(CDU) sagte, die Zusammenarbeit mit den norddeutschen
Ländern funktioniere schon auf vielen Ebenen, wie
beispielsweise in der gewerblichen Wirtschaft oder im
maritimen Bereich. Mit dem gemeinsamen Prüfdienst werde
gezeigt dass man gemeinsam neue Wege auch im
Gesundheitsbereich gehen könne. Das sei ein weiterer
Schritt zu einer noch stärkeren Länderkooperation, so
Glawe.

Schleswig-Holsteins Minister für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, betonte,
dass das gemeinsames Ziel  es sein müsse, dass
vorhandene Arbeitskräfte bestmöglich im Interesse der
Bürger agieren könnten. Er erwarte, dass alle
Beteiligten dazu beitragen.