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Immer mehr Pflegebedürftige legen erfolgreich Widerspruch ein
Seit einem halben Jahr ist das digitale Widerspruchstool "hp-widerspruch.de" auf dem Markt. Insgesamt 222 Widersprüche wurden bisher gegen abgelehnte Leistungen der Häuslichen Krankenpflege eingelegt. Davon waren 121 erfolgreich, 79 sind noch nicht entschieden. Sie befinden sich noch im Widerspruchs- oder bereits im Klageverfahren.

Das Verfahren, das die Kanzlei RICHTERRECHTSANWÄLTE (Hamburg) in Kooperation mit dem Verlagshaus Vincentz Network (Hannover) entwickelt hat, ist denkbar einfach: Der Service prüft kostenlos die Ablehnungen von Verordnungen häuslicher Krankenpflege durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wird ein Antrag auf Häusliche Krankenpflege abgelehnt, teilgenehmigt oder befristet, senden die Betroffenen in wenigen Minuten ihre Unterlagen über das Internetportal (www.hp-widerspruch.de), per Fax oder Post an RICHTERRECHTSANWÄLTE.
Die Kanzlei prüft die Unterlagen und informiert innerhalb eines Werktages per E-Mail, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Der kostenlosen standardisierten Prüfung folgt ein individuelles Widerspruchsverfahren. Ist das erfolgreich, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Sollten für die Mandanten wider Erwarten doch Kosten entstehen, wird im Vorfeld rechtzeitig darüber informiert.
"Zwei Fakten kann man nicht oft genug wiederholen. Erstens: Weder Krankenkassen noch der Medizinische Dienst sind berechtigt, in die ärztliche Therapiefreiheit einzugreifen. Häusliche Pflege ist keine ,Ermessensleistung‘! Und zweitens: Zahlreiche Ablehnungen der Krankenkassen sind fehlerhaft und damit rechtswidrig", unterstreicht Ronald Richter von RICHTERRECHTSANWÄLTE. "Jeder Versicherte sollte seine ärztlich verordnete Versorgung sichern, indem er unsere IT-basierte Prüfung und Durchführung des Widerspruchsverfahrens nutzt. Die Chancen stehen sehr gut, dass wir Erfolg haben und Pflegebedürftige zu Ihrem Recht kommen", so Richter weiter.
Im Fokus der bisherigen Widersprüche stehen die "Befristungen von ärztlichen Verordnungen" sowie die "einfache Behandlungspflege in Wohngemeinschaften" und die Frage, ob die dort tätige Präsenzkraft medizinische Tätigkeiten wie Medikamentengabe oder Blutzuckermessen ausüben muss. "Bei den Befristungen erleben wir immer wieder, dass manche Kassen Verordnungen grundsätzlich nicht für ein Jahr genehmigen, sondern immer nur quartalsweise. Unser Verdacht: Da es keine medizinischen Gründe gibt, geht es wohl darum, die zehn Euro Zuzahlung der Versicherten pro Verordnung viermal zu kassieren", mutmaßt Richter.
Das Recht der Versicherten zu stärken und für mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem zu sorgen, ist auch Lukas Sander, Chefredakteur der Zeitschrift "Häusliche Pflege" von Vincentz Network, ein Anliegen. "Wir freuen uns, wenn wir mit hp-widerspruch.de Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ermutigen können, Ablehnungsbescheide nicht einfach zu akzeptieren, sondern sie kritisch zu hinterfragen. Das erste halbe Jahr zeigt eindrucksvoll, dass sich das lohnt – und über hp-widerspruch.de lassen sich Prüfung und Widerspruchsverfahren wirklich bequem und risikolos für die Betroffenen abwickeln."
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