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IPREG 2.0 aus Sparzwang?
Auch der neue Entwurf für ein "Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz" wirft für die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz weiter Fragen auf.

"Grundsätzlich sind die gesetzten Ziele des Referentenentwurfes für ein Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG 2.0) zu befürworten. Es ist jedoch absolut inakzeptabel, dass auch nach den Änderungen des ersten Entwurfs aus dem Vorjahr Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege der uneingeschränkte Zugang zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege versagt werden soll", kritisiert Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Der Anspruch auf eine intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung werde von Krankenkassenentscheidungen abhängig gemacht. "Der Wunsch nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit kann so etwa als "unangemessen" eingestuft werden; als Folge kann die Unterbringung in ein Pflegeheim drohen. Für uns ist dies absolut nicht hinnehmbar, da eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten in Bezug auf den Leistungsort der außerklinischen Intensivpflege in keinster Weise zu rechtfertigen ist", so Mai. "Angestrebt wird neben einer Kosteneinsparung hauptsächlich eine Umverteilung von Pflegekräften aus der außerklinischen, ambulanten personalintensiven Intensivpflege in stationäre Einrichtungen."
Die Redaktion Häusliche Pflege veranstaltet hierzu eine Entscheiderkonferenz am 23. April 2020 in Berlin. Zu Gast ist u.a. der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge.
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