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Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen" (MDK-Reformgesetz) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Medizinischen Dienste mit dem neuen Gesetz unabhängiger machen.Foto: BMG / Maximilian König

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 17. Juli nach der Kabinettssitzung: "Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung."   

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, so das Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung "Medizinischer Dienst" (MD) geführt. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) soll dann vom GKV-Spitzenverband gelöst werden.

Zudem sollen die Verwaltungsräte der MD auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, Ärzteschaft sowie Pflegeberufe enthalten.

Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS, äußerte sich kurz nach dem Statement des Bundesgesundheitsministers: "Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab." 

Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost, sieht den Gesetzesentwurf als "harten Schlag ins Gesicht der Versicherten und Arbeitgeber", bezieht sich dabei jedoch in erster Linie auf die künftig eingeschränkte Prüfbarkeit von Krankenhausrechnungen. Die Organisationsreform des Medizinischen Dienstes nennt Michalak einen "völlig untauglichen Zustand".