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Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 1. August den Entwurf des
Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes
(PpSG) beschlossen. Der von Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) erarbeitete
Entwurf sieht vor, ambulante Pflegedienste mit
Einmalzahlungen von 12.000 Euro bei der Digitalisierung
zu unterstützen und Wegezeiten besser zu honorieren.

- Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll ein Signal an die Pflege sein – es tut sich etwas, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.Foto: BMG/Schinkel

"Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige
Etappe zur Verbesserung der Pflege", so der
Gesundheitsminister, "wir greifen damit der Pflege
unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich
etwas in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir
Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue
Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische
Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter
verbessern. Und weitere Schritte folgen bald."

Die weiteren Verbesserungen beziehen sich insbesondere
auf die stationäre Pflege. So sollen in stationären
Pflegeeinrichtungen insgesamt 13.000 zusätzliche
Stellen geschaffen werden, die sich, je nach
Bewohnerzahl, unterschiedlich aufteilen. Krankenhäuser
müssen ab 2020 mit Sanktionen rechnen, sollten sie zu
wenig Pflegepersonal vorweisen können.

Der Fokus auf die stationäre Pflege hat jedoch bereits
Kritik aus dem ambulanten Sektor hervorgerufen. Stefan
Block, Geschäftsführer der ASB Ambulante Pflege GmbH in
Bremen, nennt das neue Gesetz gar einen
"Todesstoß für die ambulante
Pflege
".