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Klinikärzte können jetzt auch Entlassrezepte ausstellen

Ab dem 1. Oktober können Klinikärzte ihren Patienten
bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept
über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in
öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben.
Patienten können dieses im Anschluss unmittelbar in
Apotheken einlösen.

- Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Foto:ABDA-Bundesverband Deutscher Apothekerverbände/Archiv  

Damit wird eine Regelung des
Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015
umgesetzt. Das Entlassrezept soll dem Patienten
ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu
bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt
aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck
"Entlassmanagement" ist das neue rosa Rezept von
ambulanten Verordnungen zu unterscheiden.

Klinikärzte dürfen allerdings nur die jeweils kleinsten
verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel
verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von
drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Beim
Einlösen von Entlassrezepten hat jeder Patient die
freie Apothekenwahl in ganz Deutschland. "Die Umsetzung
des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun
zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die
Patienten ab", begrüßt Fritz Becker, Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV), die neuen
Regelungen.