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Krankenhäuser bemängeln fehlende nachstationäre Angebote

Das geplante Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) sorgt für Unmut. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband fordert eine Stärkung des Entlassmanagements.

- Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV)Foto: DEKV/Hans-Christian Plambeck

"Zwar ist die medizinische Versorgung der Patienten abgeschlossen, aber eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist in vielen Fällen aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Dies betrifft insbesondere besonders schutzbedürftige Patientinnen und Patienten. Typische Beispiele sind alte, multimorbide Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Pflegebedarfs nicht in ihr Zuhause zurückkehren können. Eine nahtlose Überleitung in eine Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim oder – bei nicht heilbaren, lebensbedrohenden Erkrankungen – in ein Hospiz ist aufgrund mangelnder Kapazitäten oft nicht möglich. Daher bleiben die Betroffenen in stationärer Behandlung, bis ein passender Betreuungsplatz gefunden ist", sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Das finanzielle Risiko für den verlängerten Krankenhausaufenthalt und eine verantwortungsbewusste Betreuung dieser vulnerablen Patientengruppen würden die Krankenhäuser tragen.