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Landessozialgericht kassiert Landesrahmenvertrag für die ambulante Pflege
Das Landessozialgericht Sachsen hat den am 29. Mai 2015
von der Schiedsstelle festgesetzten Landesrahmenvertrag
zur häuslichen Pflege für ungültig erklärt. Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in
Sachsen (bpa) hatte gegen den Landesrahmenvertrag
geklagt.

Dies eröffne die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für
die sächsischen Pflegegedienste neu zu verhandeln und
die letzten Pflegereformen zu berücksichtigen, sagt
bpa-Landeschef Matthias Faensen. "Der
Landesrahmenvertrag legt die Spielregeln für die
Leistungserbringung fest. Gegenstand ist die Umsetzung
der Leistung. Zudem werden die Rechte und Pflichten der
Pflegedienste, ihrer Mitarbeiter sowie der Pflegekassen
formuliert", so Faensen.
Für die Pflegekassen seien Änderungen an den
rahmenvertraglich fixierten Anforderungen wichtig für
die Sicherung der Pflegequalität. Zugleich hätten sie
einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen
der Pflegekräfte, erläutert der bpa-Landeschef die
Bedeutung des komplexen Regelwerkes und ergänzt:
"Deshalb haben wir auch dafür gekämpft, dass die für
unsere Mitgliedsunternehmen, deren Pflegekräfte und
nicht zuletzt für die pflegebedürftigen Menschen
wichtigen Punkte entsprechend dem Willen des Gesetzes
umgesetzt werden."
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