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Mindestlohn klettert 2020 auf bis zu 11,35 Euro

Der Mindestlohn für Pflegekräfte wird bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht. Das Kabinett in Berlin beschloss eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die bis 2020 noch zwei weitere Erhöhungen vorsieht.

- Pfleger werden händeringend gesucht. Ein Schritt, um den Beruf attraktiver zu machen, soll eine bessere Bezahlung sein. Zumindest der Mindestlohn steigt nun. (Foto: stockfotos MG/fotolia)

Zum 1. Januar 2018 soll er auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise 10,05 Euro (Osten) steigen. Die Lohnuntergrenze in der Pflege betrifft rund 908 000 Beschäftigte. In Privathaushalten gilt der Pflege-Mindestlohn jedoch nicht, sondern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von deutschlandweit derzeit 8,84 pro Stunde.

Die Pflegekommission mit Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer der Pflegeeinrichtungen hatten sich bereits im April auf die Erhöhung verständigt. Ihre Empfehlung wurde von Nahles per Verordnung umgesetzt. Nun kommt noch die Befassung in der Ministerrunde.

Im Unterschied zu anderen Branchen wird der Mindestlohn für die Pflege nicht von den Tarifpartnern ausgehandelt, sondern von einer Kommission, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der öffentlich-rechtlichen, privaten und kirchlichen Pflegeeinrichtungen besetzt ist. Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht hatten diesen Sonderweg erforderlich gemacht. Die Kommission hatte sich im April auf die Mindestlohn-Erhöhungen verständigt. Ihre Empfehlung wird per Verordnung vom Arbeitsministerium umgesetzt und vom Kabinett bestätigt.

"Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte. Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche", erklärte bpa Arbeitgeberpräsident und Pflegemindestlohnkommissionsmitglied Rainer Brüderle.

"Noch schöner wäre dieser Beschluss, hätte das Bundesarbeitsministerium heute zeitgleich Pläne vorgelegt, wie es die Benachteiligung von professionellen Pflegediensten und Pflegeheimen gegenüber dem ‚grauen‘ Pflegemarkt abbauen will. Denn von den 2,9 Millionen Pflegebedürftigen erhalten 1,4 Millionen Menschen Pflegegeld und werden in der Regel zu Hause von Angehörigen gepflegt. Das ist ein wichtiger Beitrag gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. 1,5 Millionen Menschen werden von Pflegebetrieben zu Hause oder im Heim betreut. Für sie wollen wir faire Rahmenbedingungen. Deshalb ist es an der Zeit, dass die Arbeitsmarkt- und die Gesundheitspolitik den ‚grauen‘ Pflegemarkt mehr in den Blick nehmen. Warum wird hier nicht der Pflegemindestlohn konsequent durchgesetzt, an den sich tausende Pflegeeinrichtungen in Deutschland halten? Zudem kann es nicht sein, dass Pflegedienste und Pflegeheime mit immer mehr bürokratischen Regelungen und Kontrollen überzogen werden, aber der Staat im privaten Bereich beide Augen ganz fest zudrückt. Der Staat nimmt hier stellenweise Betreuung ohne Zulassung oder ausreichende Qualifikation in Kauf und misst dabei zum Schaden der Pflegebedürftigen mit zweierlei Maß", so Brüderle.